Verfasste Forenbeiträge

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  • #330928

    Wenn Untermietverträge von Capuze geschlossen wurden, so sind die ungültig und die HWG hat gar keinen Anlass nachzufragen, ob Untermietverträge existieren.
    Das ist meine Meinung aus dem Bauch heraus, die Cata sicher wieder so schrecklich nervt.

    Und genau deswegen fragt man bei juristischen Fragestellungen einen Juristen. Denn aus dem Bauch herausgeschossene Rechtsmeinungen haben die Tendenz nicht richtig zu sein…
    Wenn Capuze kein Recht hatte, Untermietverträge zu schließen, dann sind entsprechende Verträge selbstverständlich nichtig. Die Feststellung, ob ein Vertrag nichtig ist, trifft aber ein Gericht und nicht die Gerichtsvollzieherin vor Ort…
    Davon zu unterscheiden ist die Situation, ob eine Person ein Recht zum Besitz hat. Denn aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte und des starken Schutzes der Wohnung bzw. des in Besitz stehenden Obdachs, kann die Polizei nicht einfach irgendwo auftauchen und eine Person aus ihrer Wohnung entfernen (unabhängig davon, ob jemand der Meinung ist, das Recht zum Besitz sei nur vorgeschoben). Ohne einen Räumungstitel geht garnichts, wenn man Personen aus einer Wohnung haben will…
    Anscheinend gab es ja im Vorhinein Hinweise auf Unterverhältnisse (zumindest steht im Räumungsurteil ja ein Hinweis darauf), von daher hätte es der HWG durchaus oblegen nachzufragen, ob eventuell Unterverhältnisse bestehen, bevor geräumt wird. Das ist einfach ein handwerklicher Fehler der beauftragten Rechtsanwälte, denn bei Hausbesetzungen gehören Unterverhältnisse einfach dazu…

    #329772

    Die Unfälle dürften sich nicht wegen der geringen Breite des Fahrradstreifens ereignen, sondern weil die Fahrradfahrer dort relativ zügig bergab fahren und die Autofahrer, welche auf die LU-WU einbiegen wollen, sie erst sehr spät sehen.

    Du willst also, dass die Radfahrer langsamer fahren, damit Autofahrer, die aus den Seitenstraßen auf die LuWu einbiegen wollen und den Radstreifen als Abbbremsspur nutzen sie nicht umfahren? Müssten nicht eigentlich die Autofahrer besonders vorsichtig in die LuWu einfahren, um die Radfahrer nicht zu gefährden? Ist dir bewusst, dass die 50-Begrenzung auch für die Radfahrer gilt, diese also jedes Recht haben die LuWu zügig herunter zu fahren?

    Im Übrigen fahren umsichtige Radfahrer genau wegen solcher Autochaoten besonders weit links auf dem Radstreifen (also mindestens auf der Markierung) und verhindern so effektiv ein Überhomanöver durch die Autos um im Gefahrenfall (also wenn ein Auto aus den Seitenstraßen herausschießt) noch Platz zum Ausweichen auf den Fahrstreifen zu haben. So „leiden“ die hinter den Radfahrern fahrenden Autos halt mit, nur weil die Kollegen aus den Seitenstraßen nicht rücksichtsvoll aus selbigen rausfahren…

    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 5 Monaten von Philipp Zeller.
    #329759

    Ich kann immer überholen, ich darf vielleicht nicht immer. Wäre der Fahrradreifen weg, wäre an den meisten Stellen sogar Platz da zum gefahrlosen Überholen.

    Hm. Mal kurze Mathematik…
    Radfahrer: ca. 70-80 cm breit
    Abstand Radfahrer zum parkenden Auto: 100 cm (aber eigentlich sind 150 vorgeschrieben)
    Breite eine durchschnittlichen Pkw: 200-210 cm
    Breite Fahrstreifen: 330 cm
    Breite Radstreifen: 150 cm
    Gesamtbreite LuWu: 480 cm
    Seitenabstand Auto zur linken Seite: 20-30 cm
    Sicherheitsabstand Auto zu Radfahrer für sicheres Überholen: 150 cm

    480 – 20 (Seitenabstand) – 200 (Auto) – 150 (Sicherheitsabstand) – 70 (Radfahrer) – 100 (Abstand Radfahrer zu Parkenden) = -60 cm
    Bedeutet also, dass du nur dann Gefahrlos überholen kannst, wenn du ein sehr dünnes Fahrzeug hast und der Radfahrer auf den eigenen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen verzichtet… Hält der Radfahrer aber den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen ein, ist die LuWu 110 cm zu eng gebaut, um einen Radfahrer gefahrlos zu überholen…
    Wohlgemerkt: Dies gilt auch schon jetzt, auch wenn dort ein „Schutzstreifen“ eingezeichnet ist…

    Wo bitte soll ein Überholmanöver deiner Ansicht nach dort möglich sein?

    #329684

    aber soweit, dass auch bei Wortmeldungen Frauen und Männer nur im Wechsel wie bei den Grünen ans Mikrofon dürfen,

    Stell dir vor, bei den Grünen dürfen sogar keine Männer mehr ans Mikro, wenn keine Frau sich mehr meldet. Da sind die Grünen knallhart in der Frauenförderung…
    Besondere Ausnahmen nach Abstimmung durch die Versammlung sind aber möglich, soweit es kein Frauen-Veto gibt…

    #329704

    Das ist doch einfach. Wer zu breit ist, wird abgeschleppt.

    Hm. Die 1,80m sind aber inklusive Außenspiegel. D.h. die Autos, die dort Parken dürften maximal zwischen 1,4 und 1,5 m breit sein. Habe Zweifel, dass wir davon besonders viele Autos in Halle finden werden…
    Von daher ist die Argumentation, dass es einer komplett neuen Planung bedürfe eigentlich nachvollziehbar. Wer weiß vielleicht ergibt sich ja, dass es keine Parkplätze mehr gibt, weil anders nicht Bauplanungstechnisch möglich…

    #329356

    Der CDU-Kreisvorstand hat in seiner Kandidaten-Vorschlagsliste den Fraktionsvorsitzenden der CDU/FDP-Fraktion auf Platz 1 im Wahlbereich 3 gesetzt. Ihn auf einen hinteren Platz zu setzen, käme einer Krtik an seiner Arbeit als Fraktionvorsitzender gleich, die hat aber aus dem Stadtrat noch niemand geäußert.

    Naja, das ist halt der Unterschied zwischen Fraktion und Partei. Nur weil es in der Fraktion keine (öffentliche) Kritik am Vorsitzenden gibt, heißt das noch lange nicht, dass es keine Kritik in der Partei am Fraktionsvorsitzenden gibt. Und da letzten Endes die Partei über die Liste entscheidet, ist die Kritik der einfachen Mitglieder wohl die entscheidende…

    Es ging mir in dem Punkt darum, das Stadtratssitzungen die Mittags losgegen, nix für Berufstätige sind. […]

    Daher mein Hinweis das neben diesen auch andere Berufstätige sich sicherlich besser für den Stadtrat einbringen könnten, wenn sie nicht mindestens schon 12 Tage im Jahr tagsüber ab Mittag jobmässig bei Teilnahme am Stadtrat als Sonderurlaub verbuchen können.

    Naja, es gibt aber auch eine (zumindest moralische) Verpflichtung der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für solche Ehrenämter (ggf. auch unbezahlt) frei zu stellen. Die Stadtratsmitglieder bekommen als Ausgleich ja auch die Aufwandsentschädigung. Sollten dem Arbeitgeber durch die Freistellung höhere Kosten entstehen, gibt es sogar eine Möglichkeit diese durch die Stadt ersetzen zu lassen.
    Finanziell ist es also eigentlich nur ein geringes Problem, vielmehr denke ich, dass sich teilweise einfach keine Leute bewerben. Hier mag es möglicherweise auch ein Informationsdefizit über den finanziellen Ausgleich geben…

    #329113

    Das alle derartigen Personen Einschränkungen haben, glaube ich einfach nicht.

    Habe ich ja auch nicht behauptet. Habe explizit geschrieben, dass meine obige Aussage nicht verallgemeinert werden kann und darf! Wie gesagt, jeder Geflüchtete ist ein Einzelfall…

    Die Ausländerbehörden werden von früh bis abends belogen, weil viele Ausländer etwas wollen, was aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich ist, deshalb ist es kein Wunder, dass sie sehr misstrauisch sind.

    Ist klar. Aber stell dir vor, die Situation, dass du als Amt angelogen wirst, trifft dich z.B. als Sachbearbeiter auch im Melde-, Wohngeld- oder Sozialamt oder als Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht und das unabhängig davon, wer vor dir sitzt. Gleichwohl habe ich es (mit Ausnahme der Polizei) bisher nur selten erlebt, dass wenn ich, um etwas zu beantragen, auf einem Formular meinen Namen eingetragen habe, ich meinen Personalausweis herauskramen musste, um die Angaben zu beweisen. Bei Geflüchteten ist das aber Standard…
    Das ist jetzt kein Plädoyer dafür, alles zu glauben, was gesagt wird, aber ein bisschen mehr Reflektion in einzelnen Ämtern, in Bezug auf die Grundhaltung und eventuell daraus entstehender ungleicher Behandlungen, wäre schön.

    @Striegel: Wenn er sein privates Geld für eine Umtauschaktion verwenden will, wer soll ihm das verbieten? Leben und andere leben lassen, ist doch eigentlich ein erstrebenswertes Motto, solange man selbst nicht zu schaden kommt. Sollten einzelne mal ausprobieren…

    #329107

    Nichts müssen preisgeben, sie müssen sich bemühen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

    Genau, das Stichwort ist Bemühen.
    Das Problem ist jedoch, dass selbst diejenigen, die sich aktiv bemühen und alle Angaben korrekt angeben im Gutscheinsystem landen können. Die Ausländerbehörden glauben nämlich grundsätzlich garnichts. So lange ein Geflüchteter nicht durch Urkunden (und ja teilweise verlangen die Ausländerbehörden Geburtsurkunden oder sonstige Geburtsnachweise aus z.B. dem hintersten Winkel Zentralafrikas), seine persönlichen Daten nachweist, landet diese Person ganz schnell auf der Liste derjenigen, die sich nicht genug bemühen würden.
    Leider sind nämlich Teile der in den Ausländerbehörden Handelnden so eingestellt, dass es für einen Geflüchteten ja kein Problem sei, einfach mal in der Heimat anzurufen und die Verwandten los zu schicken, um die verlangten behördlichen Unterlagen zu besorgen. Dabei wird leider regelmäßig vergessen, dass die Verwaltungen in größeren Teilen Afrikas in den 70ern, 80ern und 90ern eher wenig bis garnicht existent waren, teilweise gibt es noch nicht mal Kirchenbücher, aus denen eine Taufe (und damit eine Geburt) sich ergeben könnte. Oft bliebe den Geflüchteten dann nur die Option auf eigene Kosten selbst in das Land (aus dem sie ja geflüchtet sind) zurück zu reisen um die notwendigen Unterlagen irgendwie zu besorgen, wenn sie nicht als Verweigerer der Mitarbeit gelten wollen. Das dies für viele, die ja gerade wegen einer Verfolgung von dort weg sind, keine Option ist, sollte auf der Hand liegen.

    Und bevor jetzt hier was kommt von wegen Hörensagen usw.:
    Ich selbst war in den letzten zwei Jahren für eine Zeit im zuständigen Referat im LVwA aktiv und habe dort Ausländerakten bearbeitet. Ich kenne also die Situation einzelner Geflüchteter und wie mit diesen umgegangen wird genau! Das heißt aber natürlich nicht, dass oben beschriebene Situation allgemeingültig sei. Jeder Geflüchteter ist ein EINZELFALL und muss auch genau so behandelt werden!

    #327963

    Die Parteien oder anderen Wählergruppierungen haben auch noch kein Wahlprogramm.

    Das stimmt nicht ganz, die Grünen haben ihr Kommunalwahlprogramm am 17.10. beschlossen. Es wurde nur noch nicht veröffentlicht…

    #327131

    Das ist eine Verhöhnung der Millionen Opfer linker Terrorregime.

    Ich wage mir gar nicht auszudenken, was hier los wäre, wenn Rechte mit der selben Argumentation über die Naziverbrechen urteilen würden. Man bräuchte im ziterten Satz nur „links“ durch „rechts“ ersetzen. Unglaublich diese linke Hetze hier.

    Aus dem Zusammenhang reißen lässt sich leicht ein einzelner Satz als „Hetze“ abtun, macht die eigene Aussage nur leider nicht wahrer…

    Wenn du meinen Text vollständig gelesen und verstanden hättest, hättest du erkennen können, dass ich an keiner Stelle auch nur ansatzweise die Opfer „linker“ (oder besser sich linksnennender) Terrorregime verharmlost oder gar verhöhnt habe. Terror bleibt einfach Terror und ist unabhängig vom selbstgegebenen politischen Anstrich der größte Schwachsinn, den die Menschheit jemals erdacht hat!
    Mit linker Hetze hat das überhaupt nichts zu tun, genauso wenig, wie man die Verbrechen des Nazi-Regimes mit meinem Text relativieren könnte. Denn mit Abgrenzung und Intoleranz (in der Form der Abschottung gegenüber anderen, wie es Kern rechter Ideologien ist) haben die Nazi-Verbrechen genauso wenig zu tun. Das war genauso einfach nur Terror! Denn Anhänger rechter Ideologien sind zwar nicht dafür bekannt anderen Menschen offen (also in der vorurteilsfreien Form) gegenüber zu treten, aber die grundlegende politische Position baut eben genau darauf auf, dass man nicht mit anderen Menschen in Berührung kommen will (und nicht wie die Nazis „besuchen“ kommt). Der Unterschied zwischen den Ideologien liegt im persönlichen Umgang auf menschlicher Ebene und nicht darin, wer wen aus welchem vorgeschobenen Grund umbringt.
    Wer der Meinung ist andere Menschen umbringen zu müssen, weil die eigene Ideologie dies vorschreibe, hat ganz einfach seine eigene Ideologie nicht verstanden. Eine Ideologie, die Menschen das Menschsein abspricht (und das wäre Voraussetzung dafür, dass man andere auch in der eigenen Ideologie ungestraft umbringen dürfte), gibt es spätestens seit Ende der Sklaverei nicht mehr. Und auch während der Sklaverei-Periode war es nicht einheitlich, ob Sklaven nicht doch Menschen (nur mit weniger Rechten) sind…
    Darfst dich gerne dazu äußern, soweit du ehrlich diskutieren willst…

    #327122

    Aha, dann haben die kommunistischen Roten Khmer also die Menschenwürde verteidigt, als sie Tausende mit angespitzten Bambusstäben gepfählt und die Köpfe von Kindern an Bäumen zerschmettert haben, begleitet von revolutionären Kampfliedern, auf das man die Schreie der Opfer nicht hört. Dann war es auch ein Menschenrecht der SED, den Befehl zu geben auf alles scharf zu schießen was sich in Grenznähe von Ost nach West bewegen wollte. Laß mich raten, zu solchen Verbrechen kommt es nur, wenn sich mehr als zwei Linke zusammenrotten, dann kann man auch schon mal versuchen, Polizisten zu ermorden, oder?

    Dir ist der Unterschied zwischen politisch Links und sich für links haltenden Diktaturen aber schon bekannt, oder?
    China und Nordkorea sind per Definitionem auch kommunistisch (aka links) regiert. In China ist mittlerweile aber in Teilen ein Raubtierkapitalismus am Werke, während in Nordkorea eine Führerkultdiktatur am Werke ist. Beides hat mit dem politischen Ideal von Marx/Engels relativ wenig zu tun. Stalin/Chrutschow und Konsorten aus der ehemaligen Sowjetunion waren auch nicht besser, von der Roten Khmer (für die es übrigens extra ein UN-Tribunal gibt, welches Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.Ä. untersucht) ganz zu schweigen. Alle diese Beispiele nahmen (und teilweise nehmen sie es bis heute) in Anspruch kommunistisch zu sein (was im politischen Spektrum ganz klar auf der weit linken Seite anzusiedeln ist).

    Das heißt aber nicht, dass die handelnden Personen aber überhaupt zum linken politischen Spektrum zählbar sind. Politisch links hat etwas mit Menschlichkeit, Toleranz und Führsorge gegenüber anderen zu tun. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass sich politisch nicht links fühlende Personen das nicht auch an den Tag legen, aber die grundsätzliche Ausrichtung der politischen Ansichten ist hierauf ausgerichtet.
    Politisch rechts demgegenüber hat im grundsätzlichen Politikansatz etwas mit Abgrenzung, Intoleranz und Egoismus gegenüber anderen zu tun. Auch das heißt jetzt nicht, dass nur politisch rechts stehende Personen das an den Tag legen, aber die grundsätzliche Ausrichtung der politischen Ansichten von Rechts ist hierauf ausgerichtet.

    Die politischen Alltagsfragen und Diskussionen spielen sich irgendwo in der Mitte zwischen diesen zwei Extrema ab, wobei das Pendel fröhlich auch mal in eine Richtung ausschlägt, beim nächsten Thema aber schon ganz woanders sein kann.

    #313238

    Diskussionsstoff für die nächsten 10 Jahre gesichert.

    Und was genau ist jetzt daran falsch, dass bei dem zentralen Einangstor der Stadt Halle für die ÖPNV-Pendler eine vertiefte Rahmenplanung mit anschließendem Gesamtbebauungsplan diskutiert und aufgestellt werden soll, bevor die Flächen an Investoren (*hust* Papenburg *hust*) verkauft werden?
    Der OB will sich hier wieder nur als Macher verkaufen (und schielt wohl schon auf die Kommunalwahl), indem er nochmal kurz ein paar Flächen am Riebeckplatz an die üblichen Verdächtigen verschachert. Das hat mit guter Stadtplanung bzw. guter Stadtpolitik einfach mal nichts zu tun!
    Ich finde es völlig richtig, dass der Stadtrat hier auf die Bremse tritt und einfordert, dass der OB endlich den 2015 beschlossenen Rahmenplan liefert, bevor mal wieder Nägel mit Köpfen gemacht werden.

    #311107

    Tullner scheint das Äquivalent von Dobrindt zu sein.

    Tullner ist in seinem Amt einfach nur inkompetent und hat bereits mehrfach explizit gegen den vereinbarten Koalitionsvertrag gehandelt (siehe z.B. Spiegel-Interview mit der Absage zur Inklusion). Der sitzt nur noch wegen dem Regionalproporz der CDU im Kabinett. Bin mal gespannt, ob Hasi die Situation einfach aussitzt oder ob es auch ihm irgendwann mal reicht (allerdings gehe ich von ersterem aus).
    Die Grünen haben schon Recht, dieser Minister ist mittlerweile einfach nur noch untragbar für das Land.

    #310625

    So einfach ist es jedenfalls nicht mit der Schuld an dem Verlust der Heimat von 12-15 Mio deutschen Vertriebenen.

    Naja, aber dass die Vertreibung dieser 12 bis 15 Mio. eine unmittelbare Reaktion auf die Gräuel der vorhergehenden Jahre (unter Anderem auch ausgelöst durch die besondere Vaterlandsliebe) war, willst du jetzt aber nicht bestreiten, oder?

    #308727

    Einstimmigkeit auf einer Mitgliederversammlung ist ein tolles Ergebnis.

    Und das bei den Grünen, wo es eigentlich immer mehrere Gegenstimmen gibt. Das ist für jemanden, der einer anderen Partei angehört, ein absolutes Spitzenergebnis…

    LINKE und Grüne haben seit meinem Ausscheiden bei den Grünen auch keine Unterschiede mehr.

    Wann bist du denn Ausgeschieden, wolli? Kenne den Grünen Stadtverband jetzt nicht als so links, da sind andere Kreisverbände viel weiter links. Ok, verglichen mit fast jedem Kreisverband in BaWü sind eigentlich alle Kreisverbände links, aber BaWü ist ja auch nicht der Durchschnitt…

    …, aber es soll deutlich machen, dass es bei den Grünen in Halle keine wertkonservativen Mitglieder mehr gibt.

    Hm. Kommt auf deine Definition von „wertkonservativ“ drauf an. Was meinst du damit?

    #307998

    Ich habe mich für Rechtsstaatlichkeit entschieden. Die Landesregierung sieht es ähnlich.

    Das ist einfach nur Polemik…
    Wie schon mehrfach gesagt geht es hier um eine reine Frage des Zivilrechts zwischen zwei juristischen Personen, HWG und Capuze e.V. Die Rechtsstaatlichkeit ist in dieser Situation nicht betroffen…

    Die Meinungsbildung hat doch stattgefunden. Wenn du schon richtig feststellst das die HWG frei agieren kann, dann ist doch jede Beschneidung dieser Freiheit ziemlich undemokratisch.

    Aha. Für dich ist es also schon Beschneidung der Freiheit, wenn eine Person eine andere darum bittet, etwas (was im Recht der anderen Person steht), nicht zu tun. Interessante Definition von Freiheitsbeschneidung… MWn hat die Grüne Jugend keinerlei rechtliche Handhabe, ihrer Forderung nach Erhalt der Hasi Nachdruck zu verleihen. Ergo ist die Geschäftsführung der HWG nicht in ihrer Freiheit beschnitten.
    Was das Ganze mit Demokratie zu tun hat, erschließt sich mir nicht…

    Wie gesagt wir werden sehen was sich ergibt. Die HWG ist gut beraten alle legalen Register zu ziehen bevor wieder andere Fakten schaffen.

    Und wer sollen denn die anderen sein? Der Gesellschafter der HWG? Jede Geschäftsführung ist gut beraten, nicht dem (Einzel-)Gesellschafter des von ihr geleiteten Unternehmens quer zu kommen, sonst ist sie ganz schnell entlassen… Schon aus Haftungsgründen wäre die HWG-Geschäftsführung hier viel eher gut beraten erstmal abzuwarten…

    Extremismus ist keine Meinungsfreiheit.

    Aber eine andere Definition von Extremismus als du haben schon. Sag mal, willst du mich nicht verstehen?

    Muss aber ein sehr abstrakter Fall sein wo sich eine Räumung als Fehlkalkulation herausstellt. Schon allein die Symbolwirkung wäre verehrend für einen Vermieter wenn man Besetzungen hinnimmt oder gar fördert.

    Ganz einfach.
    Nehmen wir an, die HWG strengt morgen die Räumungsklage an. Dann muss sie zunächst für die Gerichtsgebühren in Vorkasse gehen und möglicherweise beauftragt sie auch noch einen Rechtsanwalt, welcher auch gerne Geld sehen möchte. Die Klage wird dem Capuze e.V. dann zugestellt, welcher möglicherweise auch einen Anwalt beauftragen wird. Weitergesponnen beschließt jetzt der Stadtrat Ende Februar, dass die Gesellschafterversammlung der HWG die Geschäftsführung zum Verkauf des Hasi-Objektes an den Capuze e.V. anweisen soll, was dann auch im März geschieht und im April wird dann der Kaufvertrag unterzeichnet. Im Mai erfolgt dann die Eintragung und Auflassung, womit das Eigentum des Hasi-Objektes auf den Capuze e.V. übergegangen ist.
    Mangels Eigentum fällt dann der Anspruch der HWG auf Räumung des Hasi-Objektes in sich zusammen, womit sie (wenn sie gut beraten ist), die Räumungsklage zurücknehmen muss. Dann fallen der HWG nicht nur die vorgeschossenen Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den eigenen Anwalt sowie den Anwalt des Capuze e.V. zur Last.
    Du siehst, das ganze ist nicht extrem abstrakt, sondern ein absolut realistisches Szenario, was am Ende zu vermeidbaren Kosten bei der HWG führen würde, wenn einfach abgewartet würde…

    Außer einigen wenigen hier will die Gesellschaft sicher keine Kriminellen fördern.

    Und das ist einfach nur eine (bösartige) Unterstellung deinerseits!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 2 Monaten von Philipp Zeller.
    #307989

    nix idee schrieb:

    Auch Gefahrenabwehr kann dazu gehören. Man sollte die Räumung so oder so durchziehen und nicht aus falscher Intention der HWG dazwischen funken. Sollte der Capuze e.V. dann noch bestehen und weniger überheblich agieren kann man ihnen gegen entsprechendes Nutzungsentgelt eine Immobilie vermieten oder eben auch verkaufen. Obwohl man natürlich die mangelnde Vertragstreue berücksichtigen sollte.

    und:

    Man hatte doch genug Zeit die Meinung zu bilden. Aktuell gibt es ja keine Meinung also sollte die HWG den normalen Gang gehen.

    Die Frage ist halt, was ist die falsche Intention. Due hast dich festgelegt, dass ein Erhalt der Hasi nach deiner politischen Ansicht nicht erwünschenswert ist. Teile des Stadtrates sehen dies (wie in dem entsprechenden Antrag zum Ausdruck kommt) anders. Ein Auffordern der Geschäftsführung der HWG diese Meinungsbildung, des Gesellschafters des Unternehmens für welches sie arbeiten, doch bitte abzuwarten, halte ich durchaus für Zulässig. Wie du ja selbst schreibst, gibt es keine Anweisung durch den Gesellschafter, den Capuze e.V. weiter zu dulden oder das Objekt an diesen zu verkaufen. Damit ist die Geschäftsführung in ihrem Gebahren natürlich frei. Vor diesem Hintergrund auf der Grünen Jugend herumzuhackenb, dass sie das Gesetz nicht respektieren würde (wenn sie nur auf die Folgen einer Räumung hinweisen), halte ich für gewagt.
    @Gefahrenabwehr: Dir ist aber schon bewusst, dass du für die Anwendung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes eine Gefahr (lies § 3 SOG LSA) für die öffentliche Sicherheit brauchst? Diese Gefahr liegt hier gerade nicht vor, von daher ist die Anwendung des Gefahrenabwehrrechts in der aktuellen Lage schon von Anfang an ausgeschlossen.

    Fördern != akzeptieren

    Das Akzeptieren war auf unterschiedliche Extremismus-Definitionen unterschiedlicher Menschen gerichtet, nicht auf Fördern von Extremismus. Es geht hier um Meinungsfreiheit und um nichts anderes…

    Das man sein Eigentum verteidigt liegt immer im eigenen Interesse

    Ja, aber von welchem Eigentum sprechen wir? Geht es um das konkrete Objekt oder nicht eher um die wirtschaftlichen Interessen der HWG?
    Die Räumung des Hasi-Objektes kann durchaus im Interesse der HWG liegen, kann sich aber möglicherweise als wirtschaftliche Fehlkalkulation herausstellen (was dann wieder dazu führt, dass es eben gerade nicht im Interesse der Gesellschaft läge). Du siehst, die Frage nach dem Interesse der HWG ist ohne konkreten Einblick in die Wirtschaftszahlen der HWG durch niemanden zu beantworten.

    Da auch die Gesetzestreue im Hasiumfeld sehr gering zu sein scheint erübrigt es sich ja auf den Rest einzugehen.

    Erwartest du da ernsthaft eine Antwort drauf?

    hei-wu schrieb:

    Kluger Beitrag. Danke.

    Danke. Leider sind solche Kenntnisse nur bei den Wenigsten vorhanden, was leider häufig zu „Missverständnissen“ hinsichtlich der tatsächlich bestehenden Verfassungsregelungen führt. Sieht man auch hier im Forum sehr oft…

    #307943

    Es sind und bleiben Hausbesetzer. Strafrechtlich gibt es keine „Hausbesetzer“. Die HWG will sie nicht da haben, sie sind zu unrecht da und es ist völlig legitim diese Leute da raus zu klagen und ggf. dem Rechtsstaat zuzuführen.

    „Hausbesetzer“ hat aber immer die Konotation des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) oder hast du da eventuell eine andere Intention dahinter? Problem ist halt, dass durch den Vertragsschluss die Befugnis zum Verweilen auch über den Zeitpunkt des Endes des Vertrages (aus strafrechtlicher Sicht) weiter gegeben ist. Die ganze Frage ist rein zivilrechtlich zu betrachten.
    Zuführen zum Rechtsstaat ist ok, aber wenn dann richtig, d.h. Räumungsklage mit anschließender Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und nicht durch Polizei im Wege der Gefahrenabwehr!

    Es geht um Kauf/Verkauf einer Immobilie, natürlich ist von einigen politisch gewollt sie den Hausbesetzern zu überlassen. Aber das ist doch das schaffen von Fakten und zwar vor einem Entscheid durch den Stadtrat. Hätte der e.V. Interesse an einem Kauf, hätte die HWG bei einem Marktüblichen Preis auch sicher nicht nein gesagt.

    Ja, es geht darum, dass sich der Gesellschafter (Satdt Halle) eine Meinung darüber bilden soll, ob er die Geschäftsführung der in seinem Eigentum stehenden Gesellschaft (=HWG) dazu anweisen will, innerhalb der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu tätigen. Inwiefern hier ein Schaffen von Fakten durch den Verkauf vor dem Beschluss des Stadtrates (also vor Bilden der Meinung des Gesellschafters) eintreten kann, erschließt sich mir nicht.
    MWn (und ich lasse mich da gerne durch Fakten eines besseren belehren) hat der e.V. wie vertraglich vorgesehen die HWG um Gespräche zur Fortführung des Vertrages im Hasi-Objekt gebeten. Diese Gesprächsanfragen wurden von HWG-Seite abgeblockt. Wenn die HWG am Verkauf interessiert gewesen wäre, hätte man schon seit Sommer 2017 darüber verhandeln können. Wenn man schon Vorwürfe machen will, dass zumindest in beide Richtungen.

    Extremismus ist nie zu fördern.

    Da stimmen wir überein.
    Nur die Frage der Definition von Extremismus ist halt von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Und auch hier gilt, dass man akzeptieren muss, dass in der Stadtpolitik auch andere Meinungen als die eigene gelten können müssen.
    (Ich finde z.B. das Agieren der AfD in Halle auch nicht toll und zu großen Teilen als Extremistisch. Bedeutet das jetzt, dass ich deren Meinung teilen muss: NEIN. Bedeutet es, dass ich akzeptieren muss, dass diese Personen eine andere Meinung als ich habe: JA)

    Da es aktuell keine gültige Meinung dazu gibt, hat die HWG doch freies handeln. Eine Anweisung hat man entweder verpennt oder man hat darauf bewusst verzichtet. Wenn die HWG also im besten Interesse handeln will, kommt man weiteren Zwängen zuvor.

    Niemand hat behauptet, dass die Geschäftsführung der HWG nicht frei Handeln könnte. Denn wie du schon sagst, gibt es keine Meinung des Gesellschafters (=Stadt). Die Intention der PM der Grünen Jugend ist (zumindest nach meiner Interpretation) aber auch genau darauf gemünzt, auf die Geschäftsführung einzuwirken, dass sie eben die Meinungsbildung des Gesellschafters abwartet, bevor die Räumungsklage erhoben wird, um nicht ggf. Geld der HWG zu verschwenden.
    Die Frage was in den besten Interessen der HWG in diesem konkreten Fall liegt, kann aber ich nicht beantworten und auch du solltest das eigentlich nicht können. Immerhin haben wir beide keinen Einblick in die finanzielle und wirtschaftliche Lage der HWG (oder?).

    Die Anfrage hat die eigentlich längst bekannten Verbindungen zu Linksextremisten doch eindeutig bestätigt. „No tears for krauts“ war doch von Anfang an dabei, willst du solche Gruppen irgendwie verharmlosen?

    Selbstverständlich verharmlose ich keine extremistischen Gruppen. Wer diesen Staat aktiv bekämpft (und das tun sowohl sehr weit links, als auch weit rechts stehende Gruppierungen meistens) muss beobachtet und es muss ggf. auch aktiv gegen diese vorgegangen werden.
    Aber, was einige leider nicht wissen: Die Forderungen nach einem anderen Wirtschaftssystem (z.B. Planwirtschaft) ist kein verfassungsfeindliches Ziel, sondern unter dem GG vollkommen zulässig. Auch die Forderung nach der Auflösung der BRD ist nicht verfassungsfeindlich, sondern kann unter Umständen sogar von Verfassungswegen gefordert sein (-> Art. 146 GG i.V.m. Präambel, für den Fall eines europ. Bundesstaates).
    Was wirklich extremistisch ist, liegt immer im Auge des Betrachters und kann aus dem eigenen Blickwinkel garnicht objektiv betrachtet werden!

    #307936

    Objekte ohne Haubesetzer sind sicher rentabler zu verkaufen. Also in diesem Sinne gerade dann.

    Na sicher. Aber hier geht es doch gerade um einen Verkauf an die Leute, die sich in dem Objekt aufhalten.
    Und könnten wir bitte aufhören von einer Hausbesetzung zu sprechen? Tatbestandlich ist nämlich der Straftatbestand in der aktuellen Situation nicht erfüllt. Der Capuze e.V. ist nämlich Besitzer (unterscheide Eigentümer = HWG) des Gebäudes und hält sich damit momentan dort rechtmäßig auf. Das der eV. aktuell kein Recht zum Besitz ggü. der HWG hat ist eine völlig andere Frage, die zivilrechtlich (und nicht strafrechtlich) zu beantworten ist!!!

    Ich bin da für komplette Gleichberechtigung. Aber stell dir mal die aktuelle Situation vor, wenn die IB’ler die Hafenstraße xyz morgen besetzen würden und der Stadtrat dafür kämpft ihnen ein Haus zu überlassen und ihr treiben mit finanzieren wollte.

    Schön deine Kritik am IB-Haus zu hören.
    Sicherlich ist die Situation am Hasi-Objekt nicht für alle ideal (Vorsicht maßlose Untertreibung 😉 ). Aber hier haben wir es mit der Frage der Einschätzungprärogative der Stadt Halle zu tun. Du wirst mir ja wahrscheinlich auch zustimmen, dass es völlig legitim für die Stadt ist, im Bereich der Wirtschaftsförderung bestimmte Projekte zu fördern (z.B. HFC) und andere eben nicht (z.B. Stadtoberligavereine). Dies ist immer eine Frage der Einschätzung der Stadt und hier steht dieser rechtlich ein weiter Spielraum zu. Die Kritik am Stadtratdarfst du so gerne äußern, aber du musst dabei dann auch akzeptieren, dass es in der Stadtpolitik auch Menschen geben soll, die das anders sehen. Wäre ja auch schlimm für eine Demokratie, wenn alle einer Meinung sein müssten…

    Hier relativierst du aber eine Hausbesetzung zu einem rein poltischen Motiv.

    Ich relativiere hier garnichts. Ich beschreibe nur aus rechtlicher Sicht die Möglichkeiten der HWG und erörtere, welche Ideen die Ersteller der Pressemitteilung der Grünen Jugend möglicherweise bei der Formulierung dieser gehabt haben… Ob dem so ist, kann ich natürlich nicht wissen… 😉

    Und die HWG wollte sie nicht dulden, dies geschah auf Druck der Stadt, zuletzt mit einer Gesellschafteranweisung.

    Und genau damit sagst du selbst, dass sich die ganze Frage der Duldung hier nicht auf Ebene der Stadt Halle, sondern innerhalb der HWG selbst gestellt hat. Wir haben es hier mit einem Konflikt zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der HWG zu tun. Für die Entscheidung dieser Frage gilt die interne Hackordnung (aka Satzung) der HWG. Das der Gesellschafter jetzt die Stadt Halle ist und sich dieser Gesellschafter natürlich selbst eine Meinung bilden muss, was er gerne hätte, ist eine Frage der Stadtpolitik. Sobald wir aber eine Meinungsäußerung der Stadt Halle in Bezug auf die gebildete Meinung als Gesellschafter haben, geht es nurnoch darum, dass die Geschäftsführung der HWG diese umzusetzen hat. Hier ist es sehr wichtig die Ebenen zu trennen!!!

    Es war sicherlich nicht Hilfreich bei „Rückschlägen“ mit direkten und indirekten Drohungen oder gar einer Straftat(Grafitti) zu reagieren. Das Hasi hat mehrfach gezeigt das die Landesregierung mit ihrer Einschätzung recht hat und man nicht tragbar ist.

    Und genau bei dieser Argumentation vermischt du die rechtliche Problematik mit deiner politischen Vorprägung. Leider (und das hat die kleine Anfrage der Linken an die Landesregierung gezeigt) sind die Äußerungen von Stahlknecht nicht hundertprozentig korrekt in Bezug auf die Hasi. In der Anfrage hat sich nämlich gezeigt (und das wohlgemerkt unterschrieben von Stahlknecht), dass die Hasi mit dem Bombenbau um Trafohäuschen in die Luft zu sprengen (Zitat Stahlknecht) nicht soviel am Hut hat, wie von Stahlknecht behauptet.
    Bei der ganzen Frage der Hasi darf man leider nicht nur auf Äußerungen ggü. den Medien hören, sondern muss sich leider auch in die vorhandenen Texte und Stellungnahme einlesen. Dann ergibt sich ein differenzierteres Bild…

    #307894

    Die GmbH muss zu ihrem Zweck agieren. Wenn man 1-2 Monate wartet und nichts bei herum kommt hat man 1-2 Monate verloren.

    Naja, ist es als GmbH wirklich zielgerecht eine Räumung zu beginnen, wenn droht, dass man in 2 Monaten das Objekt selbst verkauft? Weiß nicht, ob das wirklich im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens ist, da noch Geld zu investieren….

    Hätte man früh genug eingegriffen wären uns sicher auch diverse Straftaten (Graffiti) vermutlich erspart geblieben.

    Also ich weiß jetzt nicht, welche Straftaten du konkret meinst. Etwa das Bild mit „Hasi bleibt“ an einem komplett anderen Objekt, wovon die zuständige Beigeordnete schon selbst sagt, dass dieses rechtmäßig ist?
    Ich weiß nur von Beschwerden über Ruhestörungen durch Nachbarn und diese sind zwar nervig, aber mWn keine Straftat…

    Wehret den Anfängen.

    Hm. Wehret den Anfängen. Wäre schön, wenn dieser Spruch auch bei Leuten anderer politischer Couleur kommen würde (z.B. IB-Haus)…

    Denn es wurden Rechtsbrüche legitimiert um die eigene politische Ideologie vor ran zu treiben.

    Ja, die ursprüngliche Hausbesetzung wurde durch die Geschäftsführung der HWG im Nachhinein per Vertrag legitimiert. Dementsprechend durften sich die Leute im Hasi-Objekt völlig rechtmäßig aufhalten. MWn wurde Seitens der HWG auch nicht mit einem Verstoß gegen den Vertrag argumentiert, sondern nur mit dessen Auslaufen. Das die Schlüsselübergabe jetzt Anfang Februar nicht erfolgt ist, ist für die HWG zwar misslich, aber rechtlich gesehen kein übermäßiges Problem. Der Fall, dass ein Mieter nach Ablauf eines Mietvertrages die Wohnung nicht räumt passiert gegen Monatsende tausendfach in Deutschland. Eine GmbH wie die HWG weiß damit umzugehen und kann es ohne Probleme auch verschmerzen hier noch auf die Entscheidung des Stadtrates bzgl. des Antrages auf Verkauf des Hasi-Objektes zu warten.

    #307888

    @nix idee & McPoldy:
    Es geht darum, dass im Stadtrat ein Antrag läuft, dass die Vertreter der Stadt Halle in der Gesellschafterversammlung der HWG einen Beschluss fassen sollen, welcher die Geschäftsführung der HWG dazu anweist, das Hasi-Objekt an die stadt Halle zu verkaufen. Ist also ein bisschen über Bande mit den verschiedenen Körperschaften gespielt, aber auf jeden Fall eine demokratische Lösung und hat mit Aushebelung des Rechtsstaats nichts zu tun. Eine Räumungsklage im jetzigen Stadium würde erstens eine ganze Menge Geld binden und zweitens bei einer Annahme des Antrags auf Anweisung der Vertreter am Ende ins Leere laufen…
    Effektiv geht es darum, die Geschäftsführung der HWG aus der Gesamtlage herauszunehmen, damit die Verantwortlichen der Stadt sich direkt um das Hasi-Objekt (und allen damit zusammenhängenden Fragestellungen) kümmern können.

    @redhall: Eigentum verpflichtet, ja. Aber, sich nur auf diesen Verfassungsgrundsatz zurück zu ziehen (der übrigens zwischen Privatpersonen nur eingeschränkt gilt), ist zu einfach. Man muss schon etwas mehr Argumente bringen…

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