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2. Oktober 2015 um 22:46 Uhr #178346
Die Mittel stehen in 2015 über den bereits vereinnahmten Kaufpreis aus der Veräußerung von Grundstücksflächen am Hufeisense zur Verfügung. Eigenmittel der Stadt werden somit nicht eingesetzt.
Steht doch in der Vorlage für den Finanzausschuss das die Stadt keine Eigenmittel verwenden muss sondern alles über Einnahmen aus dem Verkauf der Golfplatzfläche finanziert wird.Also hat die Stadt die Grundstücke gegen einen Rundweg um ihre ehemaligen Grundstücke eingetauscht?
2. Oktober 2015 um 22:39 Uhr #178393Steht die große Presse für die Mieterzitrone im Rathaus?
Das ist doch eine indirekte Steuererhöhung zu Gunsten der Stadt?2. Oktober 2015 um 22:34 Uhr #178672Nur gut, dass Oma und Opa mit dem Rad kommen. Rollstuhl und Rollator bleiben außen vor.
Und für wen sollen die Fahrradplätze z.B. an einem Wohnhaus gut sein? Für die Mieter?22. August 2015 um 21:49 Uhr #169041Ich wurde doch mal die Fahne von Harsleben nehmen. Der eine Stern mehr fällt doch nicht auf. https://de.wikipedia.org/wiki/Harsleben
14. August 2015 um 15:47 Uhr #167669Anträge mit 3 Durchschlägen. Wer hat schon immer eine Mail von Frau Hermann dabei?
14. August 2015 um 13:30 Uhr #167649Manche Leute haben aber auch Ideen. Eine Stadtfahne. Die Stadt ist doch ein Gebilde außerhalb der Bürgerschaft. Aber eventuell kann man die Fahnen ja auch mal öffentlich wirksam nutzen nutzen.
29. Juli 2015 um 22:34 Uhr #165234Kann man das „Erbe“ auch ausschlagen, ohne dass man geschlagen wird?
19. Juli 2015 um 22:57 Uhr #163879@ Kenno
„Du unterschätzt den Willen und die Kraft der Kleingärtner völlig. Die lassen sich auch von diesem kleinen Hagelschauer nicht so einfach von ihren Parzellen vertreiben.
Nicht nur die Trabbifahrer waren die Größten!!!“
Da bin ich ja beruhigt. Sag das mal den Kleingärtnern, die wie in Lettin mit Fördergeldern in Höhe von 4,2 Millionen Euro gelockt worden sein sollen. Oder denen, die eine „umverlegte B6“ durch ihre Anlage bekommen. Welch (k)ein Aufschrei.18. Juli 2015 um 20:59 Uhr #163770Sofort den Rückbau der Kleingärten bei der Stadt beantragen.
30. Juni 2015 um 21:28 Uhr #160764„Unter den Gewinnern sind erstaunlich viele Tierschutzvereine, vor allem die Katzenlobby scheint gut vernetzt zu sein.“
Aber nicht in Halle. Wir haben wahrscheinlich statt der Katzen eher ein Taubenproblem. Die TSV in Halle zählen die Katzen zur Zeit noch.26. Juni 2015 um 13:45 Uhr #160147Wie sollte der neue Garten sein? Umgegraben und leer, zugewachsen, vermüllt mit einer Ruine von Laube?
Und was dürfte er kosten? Geschenkt oder Realwert? Was nicht da ist, musst du bezahlen. Was da ist, musst du auch bezahlen (Abstandszahlung).
Deinen alten Garten musst du ohne Förderung auf eigene Kosten selbst platt machen (Außer es findet sich jemand, der deine Aufgabegründe nicht kennt und dir dein Eigentum abkauft).
Bei einem freiwilligen Umzug bezahlst du zweimal, den Auf- und den Abbau.
Um die Kleingärtner dazu zu bewegen, hat Halle seit 2013 eine Kleingartenkonzeption und seit 2015 eine Förderrichtlinie von gerade mal 10000 Euro. Die Konzeption hat an keiner Kleingartenanlage und keinem Kleingarten ein gutes Haar gelassen. Überall nur Konflikte.
Kleingartenverein kann vollständige Grundstücksräumung verlangen http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/kleingartenverein-kann-vollstaendige-grundstuecksraeumung-verlangen/23. Juni 2015 um 13:50 Uhr #159610Es wird Zeit, dass auch andere Biotope unter Schutz gestellt werden. Auf Mager- und Schergraswiesen wird kaum ein Baumbrüter nisten. http://dietmar-weihrich.de/?p=1733
22. Juni 2015 um 22:45 Uhr #159461@ Kenno, wo hast du das mit den 3 Monaten als Kündigungsfrist her? Gibt es da eine Quelle?
Und hat Wunderlich recht „Der Flächennutzungsplan noch nicht geändert.“ Immerhin geht dann ja eine Straße durch die „Dauerkleingartenanlage“.
- Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahren von admin.
21. April 2015 um 15:11 Uhr #149761Naja. Aber die Scheiben gehören doch gar nicht der Stadt. Aber das Geld für das Gutachten schon.
http://stadtgestaltunghalle.jimdo.com/hochhausscheiben/
Welch ein Glück für alle Eigentümer von alten Häusern.
21. April 2015 um 13:34 Uhr #149746Wie schnell die Stadt solche Gutachten aus dem Hut zaubert. War wohl ein „Vorratsgutachten“?
Die Stadt hat doch erst vor ein paar Tagen ihre Absicht zur Sanierung kundgetan?21. April 2015 um 13:00 Uhr #149737„Die meisten Menschen bemühen sich nur, nichts falsch zu machen, aber nicht, etwas richtig zu tun.“
Aber mit der Verwaltung muss der Fragesteller wohl auskommen. Da nutzt auch eine Wahl nichts. Man kann zwar die Fahne wählen, aber nicht den Wind.
10. April 2015 um 23:48 Uhr #148320Na mit dem Eigentum ist es so eine Sache:
„André Cierpinski, der nach eigenen Angaben als Geschäftsführer der Mitteldeutschen Marathon GmbH für den Verein als Dienstleister arbeitet, sagt: „Für uns ist nicht klar ersichtlich, welche Grundstücksflächen der Gesellschaft gehören. Zudem nutzen wir auch keine Flächen, sondern die Wege um den See.“Der Herr ist Stadtrat in Halle. Und jetzt ist beschlossen wurden, dass die „Öffentlichkeit“ in den Kleingartenanlagen förderwürdig ist. Da waren die Eigentumsverhältnisse wohl klarer.
9. April 2015 um 21:53 Uhr #148187Da hat wohl einer den Schreibtisch aufgeräumt. Geplant bzw. angedacht ist es ja schon lange.
30. März 2015 um 22:35 Uhr #146920„Wacht mal auf, Ihr Kleingartenfuzzies.“ „Und das sag ich Dir als engagierter und leidgeprüfter Kleingartenpächter.“
Wie nun?30. März 2015 um 21:38 Uhr #146912Eine Forderung der Stadt Halle:
„Der Stadtverband dringt insbesondere darauf, dass bis zur jeweiligen Änderung des Generalpachtvertrags keine zum Rückbau vorgesehenen Parzellen von den Unterpächtern wiederbelegt werden.“Und Hr. Stäglin sagt, es wird keine voll belegte Kleingartenanlage geschlossen!
Liegt hier die Ursache des Leerstandes in den Kleingartenanlagen?
Hier wird die Wirkung zur Ursache.
Die Vereine bezahlen den Leerstand und der Stadtverband der Gartenfreunde lässt sich dafür von der Stadt bezahlen, dass er das ermöglicht. Es droht Liebesentzug.25. März 2015 um 23:51 Uhr #146073„Wenn Du eine Lesekarte hast, kannst Du Dir Ebooks, so sie nicht ausgeliehen sind, auf d“
Sie haben das Ende des Internets erreicht. Was wiegt eigentlich so ein Ebook?
22. März 2015 um 12:12 Uhr #145466Die Laubbäume sind doch Käferfutter. Der erstmalige Nachweis des asiatischen Laubholzbockkäfers in
Sachsen-Anhalt.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/1338975_Rothensee-droht-jahrelange-Quarantaene.html18. März 2015 um 23:00 Uhr #145091„Den trojanischen Werbeeffekt lasse ich jetzt bewußt außer Betracht.“ Wer steckt dahinter?
Die Stadt als Vollstrecker des Stadtrates? Auf den Beschluss zur Förderung der Kleingärtner bin ich gespannt, vor allem wenn sich die Beschlussvorlage widerspricht:
„Zuwendungsempfänger und auch Antragsteller ist immer der Kleingartenverein, eine Antragstellung durch Einzelpächter und eine direkte Zuwendung an diese ist nicht möglich.
… über den Kleingartenverein, nur einmalig für jeden Kleingärtner und Kleingarten (Parzelle).“
Entscheidet nun der Verein über die Förderung? Oder die Stadt? Oder der Stadtrat?Eine effektive Förderbremse.
17. März 2015 um 22:32 Uhr #144876Super Idee. Da macht die Verwaltung aber bestimmt nicht mit. Es würde ja den Bürgern nützen.
11. März 2015 um 16:50 Uhr #143862Und ich dachte, das wäre bei allen Pachtvereinen so.
Kleingärtenanlage sind, ähnlich wie bei Sportvereinen, Gemeinschaftsanlagen der Mitglieder. Die Stadt verlangt bei der Förderung von Sportvereinen doch auch nicht, dass diese ihre Sportplätze jedem Nicht-Vereinsmitglied öffnen. Das ist auch realitätsfremd, da in Kleingärten, wie bei Sportvereinen, ehrenamtliche Vorstände agieren, die eine dauerhafte Kontrolle der Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht gewährleisten können. Wer haftet für Schäden durch öffentliche Nutzung in der Kleingartenanlage? Sinn und Zweck der Richtlinie soll es sein, den Erholungsgedanken von Kleingartenanlagen allgemein zu fördern und nicht die öffentliche Hand von der Bereitstellung öffentlicher Erholungsgebiete zu entlasten.
Auszug Begründung Antrag Hr. Bönisch, der Abgelehnt wurde.Aber eventuell stimmt es ja doch: „Kleingartenanlagen sind zwar öffentlich zugänglich, formal juristisch aber Privatgelände“.
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