„Triftige Gründe“ trotz Ausgangsbeschränkung

2. April 2021 | Meldungen, Vermischtes | 9 Kommentare

 

Bereits gestern wurde darüber berichtet, dass ab kommenden Samstag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr in Halle (Saale) gelten wird. Die Stad begründete diesen Schritt mit der immer weiter steigenden 7-Tage-Inzidenz, die inzwischen wieder bei fast 250 liegt. (HalleSpektrum berichtete)

Dennoch gelten auch weiterhin Ausnahmen – die vom Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gestern gemeinhin als „driftige Gründe“ bezeichnet wurden – unter denen Personen auch trotz geltenden Ausgangsverbots weiterhin des nachts im Freien wandeln dürfen. Einer dieser triftigen Gründe ist demnach beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst fallen in diese Kategorie.

Außerdem ist es auch weiterhin erlaubt den Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte (in gerader Linie) zu besuchen oder Handlungen zur Versorgung von Tieren durchzuführen. Zu letzteren zählt beispielsweise auch das Gassigehen mit Hunden, welches jedoch nur noch einer Person je Hund erlaubt ist.

Ferner gelten Ausnahmen auch für:

  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen,
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
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