Polizeimeldung vom 19. 10. 2017, Kennzeichendiebstahl, Festnahme

19. Oktober 2017 | Blaulicht | Keine Kommentare

Einbruch in Keller des Nachbarn

 Der Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Ernst-Barlach-Ring stellte gestern gegen 17:25 Uhr einen Einbrecher in seinem Keller auf frischer Tat. Dem 23-Jährigen fiel Licht im Kellerbereich auf und wollte daraufhin nach dem Rechten sehen. Zunächst stellte er sein Fahrrad im Kellergang und in der weiteren Folge eine männliche Person in seinem Keller fest, welche hier gerade einen Schrank auseinander baute. Bei dem Einbrecher handelte es sich um einen weiteren Hausbewohner. Der 33-jährige Nachbar gab an, dass ihm der Schrank gefallen habe und er diesen anschließend in seinen Keller hätte stellen wollen.

 Mehrere Strafanzeigen

Gegen 18:05 Uhr meldete sich gestern der Vorsitzende eines Gartenvereins in der Gottfried-Keller-Straße bei der Polizei, da auf dem Parkplatz der Gartenanlage seit mehreren Tagen ein PKW unberechtigt parkt. An dem Mercedes seien verfälschte Kurzzeitkennzeichen angebracht gewesen, welche bereits seit Januar 2015 abgelaufen sind. Mit Hilfe eines wasserfesten Stifts seien diese jedoch auf Januar 2018 abgeändert worden. Der Nutzer des Fahrzeugs habe die Kennzeichen soeben abmontiert und den Ort mit dem PKW verlassen.

Gegen 19:55 Uhr erschien der Unbekannte erneut mit dem Fahrzeug und begab sich anschließend in eine Parzelle der Gartenanlage. Diesmal waren entstempelte Kennzeichen des Lahn-Dill-Kreises angebracht, die ebenfalls nicht an den PKW gehören und als gestohlen gemeldet wurden. Auch der Mercedes selbst ist erst zwei Tage zuvor entwendet worden, nachdem der zugehörige Fahrzeugschlüssel bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl am Vortag abhandengekommen ist.

Polizeibeamte konnten den Fahrzeugführer in der Gartenanlage stellen. Bei diesem wurden Betäubungsmittel, zwei fremde Haustürschlüssel und mehrere nicht auf den 30-Jährigen ausgestellte sowie teils als gestohlen gemeldete persönliche Dokumente aufgefunden. In der Gartenparzelle befanden sich zudem mehrere Fahrräder und Fahrradteile, von denen zwei nach Diebstahlshandlungen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Da der 30-Jährige jedoch selbst nicht der Pächter der Gartenparzelle ist, konnten die Fahrräder noch keinem Tatverdächtigen zugeordnet werden.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Mercedesfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte.

Aufgrund der Gesamtumstände konnte über die Staatsanwaltschaft eine Anordnung zur vorläufigen Festnahme des 30-Jährigen erwirkt werden. Eine Haftrichtervorführung ist noch für den heutigen Tag avisiert.

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