Polizeimeldung vom 14. Februar

14. Februar 2018 | Blaulicht | Keine Kommentare

Die Polizei bittet um Mithilfe

Am 05.01.2018 nutzte eine 79 Jahre alte Frau gegen 12:10 Uhr die Straßenbahn der Linie 1 vom Markt in Richtung Frohe Zukunft. An der Haltstelle „Steintor“ stiegen zwei Jugendliche zu, welche die Bahn an der Äußeren Hordorfer Straße wieder verließen. Beim Aussteigen zündete einer der Jugendlichen einen Böller und warf diesen in die Straßenbahn. Durch die anschließende Explosion erlitt die 79-Jährige ein Lärmtrauma, welches zunächst ambulant und später stationär behandelt werden musste.

Die Jugendlichen werden wie folgt beschrieben:

  • 14 – 16 Jahre
  • schlanke, schmächtige Gestalt
  • 150 – 160 cm groß
  • ein Täter mit schwarzer Jacke und schwarzem Basecap bekleidet, das mit dem Schild nach hinten getragen wurde.

Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zum Sachverhalt bzw. zur  Identität und/oder dem Aufenthaltsort der unbekannten Täter machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.

 

Handy gestohlen

Ein bislang unbekannter Täter entwendete gestern gegen 17:45 Uhr ein Mobiltelefon aus dem Shop eines Mobilfunkanbieters in der Leipziger Straße. Der Täter betrat das Geschäft, riss das iPhone von der alarmgesicherten Schauwand und flüchtete sofort wieder aus dem Laden. Der Unbekannte wurde als 20 – 30 Jahre alte männliche Person mit südländischem Aussehen beschrieben. Zur Tatzeit trug er eine graue Kapuzenjacke.

 

Beförderungserschleichung

In der Reilstraße stellten Kontrolleure gestern gegen 18:45 Uhr einen Mann in der Straßenbahn fest, der versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Hierbei stieß er einen Kontrolleur zur Seite und flüchtete aus der Bahn, konnte jedoch bereits auf der anderen Straßenseite gestellt werden. Es folgte eine körperliche Auseinandersetzung, wobei auch ein elektronisches Kontrollgerät beschädigt wurde. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 36 Jahre alten Hallenser. Einen gültigen Fahrschein konnte er nicht vorweisen.

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