Nach Attacke auf Demonstranten: Freispruch für Polizisten
7. April 2014 | Blaulicht | 6 KommentareEin Polizist ist am Montag vom Amtsgericht Halle (Saale) vom Vorwurf schwerer Körperverletzung freigesprochen worden, weil seine Schuld nicht eindeutig belegt werden konnte.
Anlass des Prozesses war ein Vorfall im Jahr 2012 am Waisenhausring. Hier wurde im Rahmen von Protesten gegen die NPD-Deutschlandtour ein linker Demonstrant von einem Polizisten zusammengeschlagen. Trotz Notoperation verlor das Opfer einen Hoden.
Der Landtagsabgeordnete der Grünen, Sebastian Striegel, nannte das Urteil „unbefriedigend“.
„Das Urteil wirft viele Fragen auf, und es ist nur nachvollziehbar, wenn es dem Opfer wie Hohn in den Ohren klingen mag“. erklärt die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion Gudrun Tiedge. „Unverständlich bleibt, dass die Umstände nicht zweifelsfrei ermittelt werden konnten. Gerade auch bei Naziaufmärschen und Gegenprotesten wird geradezu jeder Augenblick des Geschehens flächendeckend per Video festgehalten. Auch die von der LINKEN seit Jahr und Tag geforderte Kennzeichnungspflicht ist hier wieder ein Thema, die angesichts dieser Vorgänge nur zu erneuern ist. Ohne diese ist es gerade für die Opfer polizeilicher Gewalt fast unmöglich, die Täter zu identifizieren. Nach Auffassung der Richterin sei die Schuld des Polizeibeamten nicht zweifelsfrei festzustellen gewesen. Die Unschuldsvermutung ist ohne Zweifel ein hohes Gut des Rechtsstaates, dennoch bleibt zu hoffen, dass dies nicht das letzte Wort des Rechtstaates in dieser Sache war.“
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Damit wird das Klischee mal wieder bestätigt…
Das ist ja der Sinn der Sache und wäre am besten für alle Beteiligten.
Dann könnten sich die Provokateure ja nicht mehr in der Masse verstecken, das gilt allerdings für beide Seiten.
Dumm nur das die Beamten als Prellbock dazwischen stehen und die Agressionen beider Seiten abfangen müssen.
Ja, die einen grün und rot, die anderen braun… 😀
Nö, die Personalien aller Teilnehmer werden vorher erfasst, wer sich weigert darf nicht demonstrieren…
@lackmus
Wie willst du denn beispw. 5000 Demonstranten kennzeichnen? Mit’n Flugzeug drüber fliegen und Farbe versprühen?
Es ist ja hinreichend bekannt, wer bei derartigen „Veranstaltungen“ zuerst anfängt mit Steinen zu werfen. Demnach sollte man, wenn man schon derartige Forderungen stellt, auch alle Demonstranten kennzeichnen!