Die Polizei bittet um Mithilfe: Besitzer gesucht
3. Mai 2016 | Blaulicht | 3 KommentarePolizisten fanden Anfang Februar in einer 2-Raum-Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Liebenauer Straße mehrere Gegenstände. Da diese aus Diebstahlshandlungen stammen könnten, wurden sie sichergestellt und gegen den 19-jährigen polizeibekannten Wohnungsinhaber Ermittlungen wegen Hehlerei eingeleitet.
Mittlerweile konnte ein Teil der aufgefunden Sachen ihren rechtmäßigen Besitzern zugeordnet werden. So erhielt ein 47-jähriger Mann seinen Fahrlehrerschein zurück, der ihm Ende Januar bei einem PKW- Einbruch am Lutherplatz entwendet worden war.
Die Ermittler bitten nun um Ihre Mithilfe: Die im Lichtbildkatalog aufgeführten Gegenstände sind bislang weder einem Besitzer noch einer Straftat zugeordnet. Betroffene, die einen Gegenstand als ihr Eigentum wiedererkennen, werden gebeten sich bei der Polizei unter der Telefonnummer (0345) 224 2000 zu melden. Auch dann, wenn der Schaden bereits von einer Versicherung übernommen oder gar keine Strafanzeige erstattet wurde. Der Lichtbildkatalog ist an der Wache des Polizeireviers Halle (Saale) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.
Der Lichtbildkatalog der Polizei als PDF zum download.
Spiegel abgetreten
Letzte Nacht sind in Halle- Neustadt die Seitenspiegel von einem Auto abgetreten worden. Ein Anwohner beobachtete gegen 03:00 Uhr von seinem Balkon aus, wie ein junger Mann auf einem im Carl- Schorlemmer- Ring geparkten BMW herumsprang und beide Spiegel abtrat. Der 49-jährige informierte die Polizei. Diese trafen vor Ort auf einen 18-jährigen Mann und seinen 21-jährigen Begleiter. Gegen den Jüngeren wurde Anzeige erstattet. Beide wurden des Platzes verwiesen. Kurz nach halb vier erhielt die Polizei die Mitteilung, dass auch in der Otto- Hahn- Straße zwei Personen auf Autos klettern sollen. Die beiden Hallenser wurden erneut angetroffen, zeigten sich jedoch zunehmend aggressiv und beleidigten die Beamten. Einem zweiten Platzverweis kamen sie nicht nach, so dass sie in Gewahrsam genommen worden. Nun haben sie sich auch wegen Beleidigung zu verantworten. Beide waren zum Zeitpunkt der Taten stark alkoholisiert (2,51 und 3,36 Promille). Schäden an Fahrzeugen in der Otto- Hahn- Straße waren nicht feststellbar.
Verkehrskontrolle
Polizisten kontrollierten gestern Abend gegen 20:15 Uhr in der Bertramstraße den Fahrer eines Mercedes. Der 35-Jährige konnte keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Hallenser noch bis Ende Juni dieses Jahres ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Gegen den Mann ist Anzeige erstattet worden.
Wohnungseinbruch
Unbekannte sind gestern zwischen 16:00 Uhr und 17:15 Uhr in die Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Jacobstraße eingedrungen und haben Schmuck, Uhren, Parfum und einen Laptop entwendet. Die 28-jährige Mieterin hatte nur kurz ihre Wohnung verlassen, die Tür geschlossen aber nicht verschlossen. Täterhinweise liegen nicht vor.
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Das scheint eine Bildungslücke bei den vielen Tätern zu sein 😀
@Hei- wu schneidet hier den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz an, der oft nicht jedem klar ist. Jedoch folgendes Beispiel:
Ich bin Eigentümer(in) und Besitzerin eines Fotoapparates und verleihe ihn an Wolli. Ich bleibe Eigentümerin, Wolli wird Besitzer.
Bei Wolli wird eingebrochen, der Fotoapparat wird entwendet von den Dieben, die sind nun zu den Besitzern geworden, ihr Besitz am Fotoapp. ist unrechtmäßig.
Die Polizei findet das Diebesgut bei den Dieben.
(Ich weiß überhaupt nicht, dass bei Wolli eingebrochen wurde. Ich würde mich stets an Wolli halten, um mein Eigentum zurück zu erhalten.)
Wolli merkt den Verlust als erster, meldet ihn usw.
Wen sucht jetzt die Polizei? Doch wohl den ehemaligen Besitzer- oder? Wolli müsste beweisen, dass er berechtigt ist, den Fotoapp.zurück zu erhalten, Kaufbelege würden das ermöglichen, hat er aber nicht, die habe ich als Eigentümerin. Er muss sie sich beschaffen.Von mir. Kein Problem. Also noch einmal: Wen sucht die Polizei??
Der leitende Mitarbeiter, wenn nicht sogar Präsident, der Polizeiakademie der Enklave Gimritz, möge das doch bitte einmal beantworten.
( Seiner Sekretärin sollte er eine Abmahnung erteilen, dass sie vergaß, die Dienstbezeichnung dazu zu setzen. Soviel Achtung muss sein vor dem erreichten Dienstgrad- ts, ts, ts!! In Deutschland!! Das muss man sich mal überlegen!! )
Streng genommen ist die Suchanfrage falsch: es wird nicht der Besitzer, sondern der Eigentümer gesucht
Hei Wu
Polizeiakademie Gimritz.