Brandstifter muss drei Jahre ins Gefängnis
8. März 2013 | Blaulicht | Ein KommentarEin 25-jähriger Mann ist am Donnerstagnachmittag vom Amtsgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden.
Der Angeklagte hat nach Ansicht der Richter zwischen dem 19.04. und 31.07.2012 insgesamt 18 Abfallbehälter im Stadtgebiet entzündet und dadurch zerstört. Der Schaden liegt bei mehr als 10.000 Euro. Eine 1000-Liter Papiercontainer hatte am 31. Juli so stark gebrannt, dass die Flammen auf das Wohnhaus Tangermünder Straße 2 bis 4 übergegriffen hatten. Dadurch fing ein Fenster Feuer, die Rußfackel reichte bis zum 5. Stockwerk. Zudem konnten giftige Dämpfe durch offene Fenster in die Wohnungen eindringen. Der Schaden am Gebäude soll bei 13.000 Euro liegen.
Zur Tatzeit war der Angeklagte gerade wegen anderer Brandstiftungen auf Bewährung in Freiheit. Weil er alkoholsüchtig ist, sahen die Richter eine verminderte Schulfähigkeit gegeben. Neben seiner Haftstrafe muss er auch in eine Entziehungsanstalt.
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Eine Psychotherapie gehört da aber genauso dazu, nicht bloß eine Entziehungstherapie. Die Alkoholsucht ist nicht das Grundproblem, sondern hauptsächlich ein Symptom.