Anschlag von Halle – Der Prozess beginnt
21. Juli 2020 | Meldungen, Nachrichten, Vermischtes | 7 Kommentare
Nach dem antisemitischen Anschlag in Halle im Oktober 2019, bei dem zwei Menschen getötet wurden, wird dem Attentäter Stephan Balliet heute im Magdeburger Landgericht der Prozess gemacht. Ihm werden neben zweifachem Mord auch 68-facher versuchter Mord, räuberische Erpressung, Volksverhetzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Da er vor einem Monat einen Fluchtversuch aus der JVA in Halle unternommen hatte, muss er heute in Fußfesseln vor den Richter treten.
Bei dem Gerichtsverfahren treten außerdem 43 Nebenkläger auf, die sowohl Opfer seines Terror- und Gewaltaktes wie auch Angehörige dieser sind und ihrerseits von 21 Rechtsanwälten unterstützt werden. Weiterhin sollen insgesamt 147 Zeugen angehört werden.
Es ist somit der bisher größte Prozess in Sachsen-Anhalt, der auch über die Landesgrenzen hinweg enorme Aufmerksamkeit auf sich zieht. Reporter aus aller Welt haben sich zum Prozessauftakt angemeldet.
Aufgrund des großen Interesses und aus Mangel an Platz, teilte das zuständige Oberlandesgericht in Naumburg daher mit, den Prozess ins Magdeburger Landgericht zu verlegen.
Mit juristischen Problemen seitens der Anklage wird allerdings nicht gerechnet. Bis zum 18. Verhandlungstermin am 14. Oktober sollen alle Zeugen vernommen und das erwartete Strafmaß von lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verkündet werden.
Stephan Balliet hatte seine Tat mit einer Helmkamera gefilmt und live ins Internet übertragen. Reue zeigt der 28-jährige dabei bis heute nicht. Zynisch soll er kommentiert haben, er bedauere nur, die falschen Menschen getötet zu haben, weil er es eigentlich auf Juden und Muslime abgesehen habe.
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Die Lage ist doch eindeutig und sein Verhalten ebenso. Da muß nicht viel gefackelt werden. Wenn die erst wieder kommen mit „schlechter Kindheit, Vater Trinker, Mutter hat ihn gehauen, dann ist das doch in gewisser Weise noch Werbung für dieses A…..loch.
20 Jahre Arbeitslager wäre angemessen. Todesstrafe ginge viel zu schnell. Der Typ hat genau gewußt was er macht und dafür muß er leiden, so wie er anderen Leid zugefügt hat.
So isses – könnt ihr mich beleiern wie ihr wollt.
Jeder macht eben so seinen Schwätz.
Egal wie klar die Faktenlage sein mag, ein Rechtsstaat erfordert eben auch einen Prozess. Und selbst das Strafmaß ist alles andere als klar, hier geht es wohl ggf. um Sicherheitsverwahrung und ob er vielleicht sogar Unzurechnungsfähig ist. Auch für die Aufarbeitung ist ein solcher Prozess hilfreich.
Das mediale Interesse ist natürlich ein zweischneidiges Schwert. Die Medien machen natürlich mit der Berichterstattung Kasse, auch auf den Rücken der Opfer. Wenn aber in der Sache vernünftig berichtet wird (würde), könnte das die Gelegenheit bieten, dass der Fall auch gesellschaftlich aufgearbeitet wird und nicht einfach so vergessen wird, bis es zum nächsten Terroranschlag kommt.
Schon klar, aber die Medien füllen ihre Seiten mit Nebensächlichkeiten, heute ganzseitig mit der Vorstellung der Richterin. Die Freundin der Erschossenen hatte ihr noch eine mail geschickt und keine Antwort erhalten.
Die Tischlerei, die die neue Tür zur Synagoge herstellt wird sicher auch noch beschrieben. Ich kann auch noch ein Interview geben, ich bin nämlich in die Absperrung der Auffahrt zur Autobahn südlch von Leipzig geraten.
Unser Rechtssystem kennt keinen „kurzen Prozess“ bei derartigen Verbrechen, und das ist auch gut so.
Wenn er bei dem Schusswechsel mit der Polizei erschossen worden wäre, würde da auch so ein Riesenprozess stattfinden? Die Sache ist doch klar, da es keine Todestrafe gibt, bekommt er lenbenslänglich.