Wiederzulassung von Fahrzeugen ist nun auch online möglich

27. September 2017 | Kurznachrichten, Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Ab 1. Oktober 2017 bietet die Stadt Halle die Möglichkeit, die Wiederzulassung von Fahrzeugen auf denselben Halter vom heimischen PC aus zu tätigen. Ein Besuch in der Zulassungsbehörde der Stadt Halle ist dafür nicht notwendig. Damit wird das Angebot der seit 1. Januar 2015 möglichen internetbasierten Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen für die Bürgerinnen und Bürger erweitert.

Die Feststellung der Identität für die internetbasierte Wiederzulassung erfolgt unter Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises. Zur Bezahlung stehen verschiedene Online-Bezahlfunktionen zur Auswahl. Die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden dem Antragsteller per Post zugeschickt. Das Datum der Wiederzulassung ist der neuen ZB I zu entnehmen. Dies liegt in der Regel drei Werktage nach der Bearbeitung des Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde. Ohne die Dokumente zur Wiederzulassung des Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Nutzung dieses neuen Online-Angebotessind im Internet: www.halle.de oder durch am Bürgertelefon unter 0345 / 221-0 oder -115 (ohne Vorwahl aus dem Stadtgebiet Halle (Saale) erhältlich.

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