Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

29. März 2016 | Kurznachrichten | 2 Kommentare

Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten von den Inkassounternehmen umgesetzt wurden. Derzeit stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und die Zusammensetzung von Inkassoforderungen im Fokus. Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 läuft nun eine weitere Erfassung von Inkassoforderungen bei den Verbraucherzentralen, die dann bundesweit ausgewertet wird.

Bislang gibt es leider noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen. Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen.

Verbraucherschützer prüfen in der Beratungsstelle Halle die Zusammensetzung der Inkassorechnungen hinsichtlich der Art und Höhe der geforderten Gebühren und geben Hinweise, welche Kostenpositionen von der Rechnung gestrichen werden können. Verbraucher können sich an die Verbraucherzentralen wenden, um Ihre Inkassoforderungen prüfen zu lassen oder über ein Online-Formular unter www.vzsa.de/inkasso-onlineformular ihren Inkassofall schildern.

Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Ratsuchenden auch am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)

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