Teures Vergnügen: Land kassierte 11,6 Millionen Vergnügungssteuer, am meisten zahlten Magdeburger.

11. Mai 2020 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

2019 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 11,693 Mill. EUR Vergnügungssteuer ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 0,533 Mill. EUR weniger als im Jahr zuvor, in dem die Einzahlungen 12,226 Mill. EUR betrugen. 116 von 218 Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt verbuchten 2019 Einzahlungen aus der Vergnügungssteuer. Damit wurde in 53 % der sachsen-anhaltischen Kommunen diese Steuer erhoben.

Teures Vergnügen in Magdeburg

Die höchsten Einzahlungen verzeichneten die einwohnerstärksten kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1,935 Mill. EUR und die Stadt Halle (Saale) mit 1,642 Mill. EUR. Sowohl in diesen beiden Städten und als auch in der 3. kreisfreien Stadt des Landes Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, wurde weniger Vergnügungssteuer eingezahlt als im Jahr zuvor. Von den kreisangehörigen Gemeinden erreichte keine mehr als eine halbe Mill. EUR Einzahlungen an Vergnügungssteuer. Beträge zwischen 400 Tsd. und 500 Tsd. EUR vereinnahmten die Städte Wernigerode, Bitterfeld-Wolfen, Merseburg sowie Zeitz. Je Einwohner/-in betrugen 2019 in Sachsen-Anhalt die Einzahlungen für Vergnügungssteuer 5,31 EUR.

In der Gemeinde Schraplau (Verbandsgemeinde WeidaLand im Saalekreis) ergab sich mit 82 713 EUR Vergnügungssteuer bei 1 076 Einwohner(n)/-innen die maximale Pro-Kopf-Einzahlung in Höhe von 76,87 EUR, gefolgt von der Stadt Osterfeld (Verbandsgemeinde Wethautal im Burgenlandkreis) mit 51,44 EUR je Einwohner/-in. Keine weitere Gemeinde erreichte Werte über 20 EUR je Einwohner/-in.

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet durchgeführt werden. Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

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