Stellungnahme des „AHA“ zum geplanten Hubschrauberlandeplatz in Schiepzig

22. Januar 2021 | Kurznachrichten | 2 Kommentare

(Quelle: AHA, Arbeitskreis Hallescher Auenwälder)

 

Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatz Halle (Saale) – Schiepziger Straße

 

Bezugnehmend auf den vorliegenden Unterlagen, bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

 

  • Der Planungsstandort befindet sich nach eigenen Angaben der Planer im direkten bzw. indirekten Einzugsgebiet von sieben Gebieten, welche nach europäischem und nationalem Recht unter Naturschutz stehen. Diese Schutzgebiete benötigen nicht auf der direkten Fläche direkten Schutz, sondern dienen neben der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als sehr wichtiger Bestandteil eines zu schützenden und auszuweitenden Biotop- und Grünverbundes. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder auf diese Bedeutung hingewiesen. Diese Bedeutung von Biotop- und Grünverbund können Baumaßnahmen und Aktivitäten einschränken, welche Flächen versiegeln bzw. in Form von Flugbewegungen und Lärm für Beeinträchtigungen sorgen. Ferner sei dazu auf folgendes hingewiesen:

 

  • Das Gebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“. Das Vorhaben widerspricht eindeutig der Verordnung vom 10.12.2010, § 3 Charakter des Schutzgebietes und Schutzzweck
  • Der Flugkorridor gehört zum Jagdgebiet der in den Schutzgebieten nistenden Greifvögel wie Roter und Schwarzer Milan, Mäusebussard, Turmfalke und Sperber. Nicht nur eine direkte Kollision stellt dabei ein Problem dar, sondern auch Verlärmung und das Auftauchen eines fremden Objektes können zur flächendeckenden bzw. örtlichen Verbrämung führen.
  • Im angedachten Flugbereich, insbesondere in tieferen Lagen ist davon auszugehen, dass eine massive Todesgefahr für Insekten, kleine Vögel und andere Kleintiere besteht. Die Gefahr rührt nicht nur von der Rotorenbewegung her, sondern kann auch durch die erzeugten Druckverhältnisse entstehen. Hier ist insbesondere der Unterdruck zu nennen.

 

  • In der Schalltechnischen Beurteilung der Big-M GmbH wird eine Prognose der Schallimmissionen für das Jahr 2030 vorgestellt. Kennzeichnungszeit sind die 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres. Die Rüdenburger Verwaltungsgesellschaft mbH nennt die Monate Mai bis Oktober.

Unter Punkt 3.2 der Beurteilung wird das prognostische Verkehrsaufkommen dargelegt. Wenn man von insgesamt 600 Start/Landungen (S/L) ausgeht, sind das ca. 25 S/L pro Woche und 3-4 S/L pro Tag bei einer Kennzeichnungszeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 7 Tagen in der Woche. Da der Zweck, lt. des Betreibers, u.a. Rundflüge sind, kann man von einer Kumulation ausgehen, die zu einer täglichen Verdoppelung bis Vervierfachung der S/L führen kann, da damit zu rechnen ist, dass sich das Flugaufkommen wahrscheinlich auf bestimmte Zeiträume konzentriert.

An-und Abflüge sollen aus Richtung Westen erfolgen. Bei einer dominierende West-Wetterlage mit einer bevorzugten Windrichtung aus West, ist damit zu rechnen, dass sich der Schallpegel in Richtung der Wohngebiete verstärkt.

Die geplanten Rundflüge sind, abgesehen von den hier nur beurteilten An-und Abflügen, auch nicht geräuschlos, zumal die Flughöhe und Flugdauer keine Berücksichtigung fanden. Zudem ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Überfliegung von Wohngebieten und Schutzgebieten erfolgt.

Zudem weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 auf die Gesundheitsschädigung von Fluglärm auch am Tag hinweist.

Fernab der Schallimmissionen zieht das Vorhaben eine Veränderung der Infrastruktur nach sich, da mit einem vermehrten Autoverkehr zu rechnen ist. Die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen wie Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen haben ebenso keine Betrachtung gefunden, wie die Einordnung in das bereits erwähnte Schutzgebietssystem.

 

  • All die ebengenannten Gesichtspunkte lassen deutlich erkennen, dass kein öffentliches Interesse für das Vorhaben vorliegt, insbesondere weil mit starken Beeinträchtigungen der Schutzgebiete, der Biotop- und Grünverbundräume sowie der Wohnqualität zu rechnen ist. Hier gilt es das private Interesse der Rüdenburger Verwaltungsgesellschaft mbH unterzuordnen. Daher kann es nur eine negative Bescheidung des Antrages auf Genehmigung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Halle (Saale) – Schiepziger Straßen geben.

 

 

Halle (Saale), den 17.01.2021                                          Andreas Liste

Vorsitzender

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