Landgericht Halle: Oberbürgermeister und Stadtwerke-Chef müssen sich vor Gericht wegen Untreue verantworten

20. Dezember 2019 | Kurznachrichten | Ein Kommentar

Der Angeklagte H. ist im Dezember 1962 geboren, der Angeklagten K im Juni 1954. Den beiden Angeklagten wird gemeinschaftlich begangene Untreue in 11 Fällen, dem H. darüber hinaus Untreue in 100 weiteren Fällen zur Last gelegt. In dem verfahrensgegenständlichen Zeitraum Februar 2012 bis November 2016 war der H. Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH, der K war Oberbürgermeister der Stadt Zeitz und als solcher Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke Zeitz GmbH.

Die Angeklagten sollen in dem genannten Zeitraum in erheblichem Umfange private Reisen bzw. private Geschäfte auf Kosten der Stadtwerke Zeitz getätigt haben, ohne dass es insoweit eine wirtschaftliche, geschäftliche Veranlassung gegeben habe. So sei im Jahre 2010 ein Pkw zum Kaufpreis von rund 76.000,00 Euro als Dienstfahrzeug angeschafft worden, ohne dass die hierzu erforderliche Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates vorgelegen habe, stattdessen habe nur der K. das Angebot als genehmigt unterzeichnet. Das Fahrzeug sei dann im 2015 unter Wert an eine dritte Person weiterverkauft worden.

In den Jahren 2012 seien die Angeklagten mehrfach auf Kosten der Stadtwerke nach Prescott/Arizona und Tokio gereist. Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2016 habe der H. über ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Wahlwerbung in eigener Sache gemacht.

Schließlich habe der H. in insgesamt 100 Fällen auf Kosten der Stadtwerke Karten für Spiele der Fußball-Bundesliga erworben, und zwar sowohl für sich selbst als auch für Dritte. Die Angeklagten haben in ihren Einlassungen angegeben, der Erwerb von Karten für die Fußballspiele sei zu Zwecken des Marketings und der Kundenbetreuung erfolgt und dem Aufsichtsrat bekannt gewesen. Auch die Reisen seien nicht privat, sondern im Rahmen der Gewinnung von Städtepartnerschaften erfolgt.
Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren.

 

(Quelle/Text: Landgericht Halle)

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben