Fraktion Die Linke [LSA]: Zweite Leichenschau muss zur Regel werden

22. April 2016 | Kurznachrichten | Keine Kommentare

Zur Forderung des Leiters des Rechtsmedizinischen Instituts des Universitätsklinikums Halle Prof. Dr. Rüdiger Lessig, mehr Obduktionen durchzuführen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:„Der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts des Universitätsklinikums Halle, Prof. Dr. Rüdiger Lessig, fordert mehr Obduktionen. Zu oft würden unnatürliche Tode nicht erkannt, weil lediglich eine Leichenschau stattgefunden habe, sagte Lessig der Deutschen Presse-Agentur. Diese könne aber nicht leisten, was die Obduktion an den Tag bringe. Eine Untersuchung in der Rechtsmedizin werde jedoch zu selten durch die Staatsanwaltschaften angeordnet.

Diese kritischen Äußerungen von Prof. Lessig werden durch Die Linke in vollem Umfang geteilt.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den tragischen gewaltsamen Tod einer bulgarischen Studentin in Halle, wo bis zum heutigen Tag noch kein Täter gefunden ist. Ergebnis der ersten Leichenschau durch den hinzugerufenen Notarzt war die Feststellung des Todes vermutlich durch Ertrinken, vermerkt auf dem Totenschein. Wäre die Identität der jungen Frau feststellbar gewesen, wäre die zweite Leichenschau, in deren Ergebnis feststand, dass sie vergewaltigt und erwürgt wurde, nicht vorgenommen worden. Ein Tötungsdelikt wäre unerkannt geblieben.

Seit jeher steht Die Linke für den Erhalt und die Stärkung von zwei rechtsmedizinischen Standorten in Sachsen-Anhalt als wesentliche Voraussetzung für eine effektive Arbeit der Ermittlungsbehörden. Die forensische Abklärung von Todesursachen muss strukturell gesichert sein. Das ist wiederum Grundlage für eine notwendige enge und intensive Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei bei der Strafaufklärung. Nur so lässt sich eine generell verpflichtende zweite Leichenschau bei Erd- und Feuerbestattungen durch entsprechendes Fachpersonal realisieren, die wir grundsätzlich für unabdingbar halten.

Die Linke strebt deshalb auch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Bestattungsrechts an.“

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