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Vom Unwort der „Freiwilligen Leistungen“

(Kommentar)

Steuereinnahmen hin, Sonderverschuldungen von hunderten Milliarden her – die öffentlichen Haushalte sind unter Druck. In den Verwaltungshaushalten geht die Schere zwischen steigenden Ausgaben und nicht ebenbürtig wachsenden Einnahmen immer weiter auf.

Auch wenn der Blick sich stets zuerst auf den Bundeshaushalt richtet, das gesellschaftliche Drama spielt auf der kommunalen Ebene, in unseren Gemeinden und Landkreisen, in unseren Städten. Die aktuelle Diskussion über den noch nicht von der Kommunalaufsicht genehmigten Haushalt der Stadt Halle ist daher kein Einzelfall, sie findet parallel im ganzen Land, in der Bundesrepublik statt.

Die Kommunen sind die Stiefkinder bei der Verteilung der Steuern. Ihre eigenen Steuern, wie die Grundstückssteuer, die Gewerbesteuer und schließlich die Hundesteuer spielen bei  der Haushaltsdiskussion eher marginale Rollen. Sie sind darauf angewiesen, dass Bund und Länder sie auskömmlich finanziell ausstatten.

Der überwiegende Teil dieser Finanztransfers von Bund und Land die Kommunen hat allerdings nur wenig mit dem zu tun, was die Öffentlichkeit unter kommunaler Selbstverwaltung versteht. Auf der kommunalen Ebene wird eine Vielzahl von öffentlichen Leistungen abgewickelt, die auf Bundes- und Landesgesetzen basieren. Die kommunalen Verwaltungen sind vor Ort. Die Mitarbeiterinnen der Gemeinden, Städte und Kreise sind die Gesprächspartner der Bürgerinnen und Bürger, helfen bei Formularen, nehmen sachliche und manchmal unsachliche Kritik entgegen. Übertragener Wirkungskreis ist der Fachbegriff. Etwa 90 Prozent der kommunalen Haushalte decken diese Verwaltungsarbeit ab, sind faktisch einer gestaltenden Einflussnahme durch die gewählten Räte und Kreistage entzogen.

Die gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker  haben ihre Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich im Bereich der „freiwilligen Leistungen“. Worum geht es? Unter diesem irreführenden Titel findet die kreative Gestaltung großer Teile unseres Gemeinwesens statt. Unsere Gesellschaft lebt in den Sportvereinen, in den unterschiedlichsten sozialen Initiativen, gestaltet eine Fülle von kulturellen Events. Sie lebt davon, dass sich viele, zum Glück sehr viele, Mitbürger freiwillig und ehrenamtlich engagieren und ihre, unsere Nachbarschaft gestalten.

All‘ dies geht nicht ohne ein  Minimum öffentlicher Unterstützung. Da geht es häufig nur um Beträge im vier- oder unteren fünfstelligen Bereich. Der Staat macht dabei übrigens ein durchaus gutes Geschäft. Müssten alle diese Aktivitäten hauptamtlich organisiert werden, kämen erheblich höhere Beträge zustande. Oder das öffentliche Leben würde ärmer werden, soziale Hilfen in der Nachbarschaft ausfallen, die Sportförderung von Kindern und Jugendlichen veröden.

Diese öffentlichen Leistungen sind deshalb alles Mögliche, aber nicht freiwillig im Sinne:  Wenn kein Geld im Haushalt zur Verfügung steht, dann muss es nicht sein, falls aber wider Erwarten Geld übrig bleibt, kann man es ruhig verteilen.

Nein, unser öffentliches Leben, unsere vielfältigen Initiativen, unsere vielen Freiwilligen, sind nicht unter „ferner liefen“ abzuheften, sie haben in unserer lebendigen Gesellschaft höchste Priorität. Und deshalb müssen Bund und Länder ihre Kommunen auskömmlich finanzieren. Und zwar nicht nur den Bereich, bei dem die Kommune als örtliche Vollzugsorgane von Bund und Ländern auftreten.

Peter Dehn 

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