Hass und Hetze im Netz – Ein seit langem bekanntes und gerade heute immer wichtiger werdendes Thema, welchem auch seitens der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in Deutschland große Aufmerksamkeit entgegengebracht werden solle. – Oder?
Aber was genau passiert eigentlich, wenn Hasskommentare bei der Polizei angezeigt werden? Dieser Frage wollte auch die bekannte Late-Night-Sendung „ZDF Magazin Royale“ im August 2021 nachgehen. Das Team um Moderator Jan Böhmermann sammelte zu diesem Zweck sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassverbrechen im Internet und trug diese in allen 16 Bundesländern den jeweiligen Polizeidienstbehörden vor.
Die Ergebnisse des Vorgangs wurden am vergangenen Freitag dann in der vorerst letzten Sendung vor der Sommerpause öffentlich gemacht und fielen zum Teil sehr erschreckend aus. Auch die Polizei Sachsen-Anhalt erschien dabei in keinem guten Licht:
Zunächst wurde in der Sendung erklärt, dass Strafverfolgung in Deutschland allgemein Ländersache sei. Dass deshalb also Verbrechen im Netz keine zentrale Anlaufstelle haben, überraschte kaum. Dennoch ist es auch heute noch in den wenigsten Bundesländern möglich, überhaupt eine Anzeige online mit Anhängen und Beweismaterialien zu stellen. Vielmehr war es deshalb nötig, sämtliche gesammelte Vergehen mittels Screenshot zu speichern und anschließend ausgedruckt von 16 unterschiedlichen Korrespondenten und Korrespondentinnen persönlich bei den jeweiligen Behörden der Bundesländer einzureichen.
Bereits bei diesem Vorgang wurden die unterschiedlichsten Herangehensweisen der deutschen Polizeibehörden an solche Fälle deutlich. So wurden die Anzeigen etwa in Baden-Württemberg entgegengenommen und nach Ermittlung der Beamten sogar ein Tatverdächtiger festgestellt und zu einer Geldstrafe verurteilt, während hingegen unter anderem über die Polizei in Sachsen-Anhalt berichtet wurde, bereits den Versuch des Anzeigeerstellens halbherzig abgewiesen zu haben. Die Korrespondentin wurde demnach in Magdeburg bereits vor dem Betreten der Polizeibehörde aufgehalten und unter anderem mit den Worten „Hasskommentare im Internet? …Was sollen wir da machen?“ wieder nachhause geschickt.
Inzwischen schlägt der Fall bundesweit hohe Wellen. Spätestens nach der Ausstrahlung der Sendung in der Nacht auf Samstag gaben mehrere Polizeibehörden an, nun interne Ermittlungen gegen einzelne Polizeibeamte führen zu wollen. So auch die Polizeiinspektion Magdeburg. Diese gab am Wochenende in einer Pressemitteilung zu, dass die Entgegennahme einer Strafanzeige im August 2021 offenbar unterblieben sei. Man befinde sich deshalb nun in einer gründlichen und umfassenden Untersuchung des Sachverhalts. Unter anderem führe man aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt.
Unabhängig vom konkreten Fall versicherte die Polizeiinspektion Magdeburg jedoch, dass man gegen jede Form von Hass und Hetze vorgehe und alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufgefordert seien, vorbildlich und rechtlich korrekt zu arbeiten. „naja, vielleicht haben die Beamten und Beamtinnen ja einfach ein bisschen zu sehr in ihren WhatsApp-Gruppen herumgehangen.“, stichelte Böhmermann derweil.
Abzuwarten bleibt jedenfalls weiterhin, ob sich nun auch nachhaltig etwas in der Polizeiarbeit im ganzen Land ändern wird und Vergehen im Internet zukünftig genauso geahndet werden wie diejenigen außerhalb. Schließlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum. – Übrigens eine Aussage, die auch von Politikern immer wieder versichert wird.