2023 hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung aufgetragen, das Gebäudeenergiegesetz nicht in wenigen Tagen durchzupeitschen. Mal sehen, wie das Gericht bei einer Grundgesetzänderung zu Sonderschulden und Schuldenbremse Recht spricht?
BVG: "
- Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (BTDrucks 20/6875) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche (27. Kalenderwoche) durchzuführen."
Vielleicht wird man feststellen, dass unser Grundgesetz vor Putins Raketen nicht sicher ist.
Die Front ist im Inneren, Russenfreund.
Friedensgebot und Verteidigungsarmee - die Bastion Grundgesetz wird von den Verteidigern gerade sturmreif geschossen, Kriegstreiber.
Könnte Fake sein, liest sich aber mit Schrecken:
Hans-Peter Friedrich (CDU): ... Sie können doch nicht einfach die Mehrheit entscheiden lassen, wenn eine moralisch höherwertige Minderheit anderer Meinung ist. Wir müssen Demokratie völlig neu denken."