BSW-Chefin Sarah Wagenknecht und weitere Aktivisten veranatlteten am 13. September direkt vor dem Brandenburger Tor ihre Demonstration unter dem Motto „Stoppt den Völkermord in Gaza“.
Völkermord bedeutet die Vernichtung eines ganzes Volkes. Will das Israel?
Seit der Gründiung Israels hat sich die Bevölkerung von Gaza verneunfacht und die Geburtenrate der Palästinenser ist nach wie vor hoch.
Netanjahu wird im Presseclub am letzten Sonntag zitiert: „Ich sage Katar und allen Ländern, die Terror (Unterschlupf) gewähren: Entweder weist ihr sie aus und zieht sie zur Rechenschaft – oder wir werden es tun.“
Sollten sich in Halle-Neustadt ein paar Syrer versammeln, die Netanjahu in alleiniger Zuständigkeit zum Tode verurteilt hat, kommt eine Rotte Kampfjets der IDF, macht den Versammlungsraum platt und vollstreckt das Urteil. Merz und Wadepuhl akzeptieren nicht, Trump spricht Halle das Bedauern aus; Pech gehabt, die Syrer hätten sich auch in Merseburg versammeln können.
Wolli schrieb: „Völkermord bedeutet die Vernichtung eines ganzes Volkes“.
Das stimmt nicht. Eher passend ist Folgendes:
Um Völkermord international zu ächten, beschlossen die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
Darin ist Völkermord als Verbrechen definiert, das durch die Absicht gekennzeichnet ist, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Zum Tatbestand des Völkermordes zählen: das Töten oder Zufügen von körperlichem und/oder seelischem Schaden an Angehörigen einer Gruppe; die Gruppe oder ihre Angehörigen Lebensumständen zu unterwerfen, die auf die Zerstörung der Gruppe abzielt; den gezielten Raub von Kindern aus der Gruppe und die (politische) Anordnung zur Geburtenverhinderung innerhalb dieser Gruppe. (Quelle: https://www.ecchr.eu/glossar/voelkermord/#:~:text=Darin%2520ist%2520V%C3%B6lkermord%2520als%2520Verbrechen,Gruppe%2520ganz%2520oder%2520teilweise%2520auszul%C3%B6schen. )
Ein Völkermord nach Art. II der Völkermord-Konvention umfasst alle Handlungen, die geeignet sind, eine nationale, ethnische, "rassische" oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise "als solche" zu zerstören. Solche Handlungen sind u.a.: die Tötung von Mitgliedern der Gruppe (Buchst. a), die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden (b), die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen (c) sowie die Verhinderung von Geburten (d).
Diese Kriterien treffen weitgehend zu.
Du hast gerade die gesamte Bevölkerung des Gaza-Streifen zu Terroristen erklärt. So geht Völkerrecht aber nicht.
Die „Kollateralschäden“ betreffen gerade ein ganzes Volk. Ich habe die anfängliche Reaktion Israels gutgeheißen, nach den Oktoberüberfällen ( auch die waren motiviert von der Absicht des Völkermords). Aber, um eine Analogie des Strafrechts zu bedienen, rede ich bei den Maßnahmen der Netanjahu-Regierung hier vom „Notwehrexzess“, oder einfacher: „Völkermord“, der auch durch die vorausgegangenen Verbrechen der anderen Seite nicht zu rechtfertigen ist.