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Majetstätsbeleidigung wird bestraft

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Admin
(@heiwu)
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Registriert am: vor 14 Jahren

Mein lieber Wolli, das ganze ist erstens nicht ganz so harmlos, denn der Mann hat Merz nicht nur als Nazi bezeichnet, da war noch etwas, was ich hier gar nicht wiederholen möchte. Ich glaube nicht, dass eine solche Ausdrucksweise selbst nach Deiner Vorstellung etwas mit „Meinungsfreiheit“ zu tun hat. 
Und zweitens: die Tat war in der Schweiz. Der Täter Schweizer. Das zuständige Gericht und die Staatsanwaltschaft sind Schweizer Institutionen. Und dort gilt das Schweizer Strafrecht. Jetzt wirst Du hoffentlich nicht behaupten, die Eid“Genossen“(sic) hätten ihr Land ganz heimlich zu einer DDR 2.0 umgebaut. 


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Beiträge: 587
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(@wolli)
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Registriert am: vor 14 Jahren

Arschlöcher , elende!


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Beiträge: 587
Moderator
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(@wolli)
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Registriert am: vor 14 Jahren

Heimtückegesetz der Nazis aus dem Jahre 1934:

„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.“

Die Wortwahl „gehässige, hetzerische“ kehrt heute in der Formel „Hass und Hetze“ wieder – mit der die Bundesregierung jene Äußerungen meint, die sie durch die Erweiterung des § 188 als Beleidigungen unter Strafe stellt. Diese sind wiederum semantisch eng verknüpft mit den „von niedriger Gesinnung zeugenden Äußerungen“, von denen das Heimtückegesetz spricht.

Der neue Straftatbestand lautet:

„Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“


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(@reinerbach)
Registriert am: vor 9 Jahren

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Beiträge: 56

@wolli Das ist der berühmte Gummi §. In der Praxis ist die Anwendung von der Parteizugehörigkeit des Beleidigten und der aktuellen politischen Großwetterlage abhängig.


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Beiträge: 1418
Admin
(@heiwu)
Mitglied
Registriert am: vor 14 Jahren

Ich hoffe, Du erkennst noch den Unterschied. Im Übrigen wundere ich mich doch stark, warum Du es geradezu als einen Einschnitt in Deine Persönlichkeit betrachtest, wenn Du andere Mitgmenschen nicht massiv beleidigen darfst. Klingt schon stark nach Tourette - Syndrom.


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(@btoob)
Noble Member
Registriert am: vor 11 Jahren

Warum eine Gesetz für eine bestimmte Berufsgruppe. Im Grundgesetz steht:  "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Artikel 3 GG)


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