Renitente Kinderchen bekommen nur kein Geld für Essen und die Wohnung wird nicht weiter bezahlt. (Vielleicht übernehmen altruistische Vermieter die Kosten?) Hunger und Obdachlosigkeit sind nach Ministerin Bas verhältnismäßig. Schockierend, die Sozis gehen diesen Weg mit.
Aus Urteilen des BVerfG:
"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind."
"Wird eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit ohne wichtigen Grund nicht erfüllt und sanktioniert der Gesetzgeber das durch den vorübergehenden Entzug existenzsichernder Leistungen, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dies unterliegt strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum zur Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Regelungen zur Ausgestaltung des Sozialstaates ist hier beschränkt. "
Das wird vor dem Verfassungsgericht scheitern.
Merz hat recht, die Obdachlosen werden nur Wohnungslose und bekommen, wenn sie nicht anderswo unterkommen, nachts ein Bett im Haus der Wohnhilfe, wer das nicht annimmt schläft draußen.
Die Unterbringung der Obdachlosen im Haus der Wohnhilfe ist teurer als die Übernahme der Mietkosten. So viel zur wirtschaftspolitischen Kompetenz des Bundeskanzlers.