Postenschieberei für Familienangehörige verboten, für Parteifreunde weiterhin erlaubt. Bei NSDAP und SED war Partei wichtiger als Familie, im Grundgesetz ist es umgekehrt.
Es ist im Grundgesetz nicht "umgekehrt".
Und derartige "Familienbetriebe", wie sie die AfD betreibt, sind im Grundgesetz sicher nicht gemeint, wenn es um den "Schutz der Familie" geht.
Art 3 Grundgesetz gilt auch für Familien. Für die Sozis ist und bleibt das GG ein Buch mit 7 Siegeln.
Ich denke mal, B2B gehen die Finanzen aus. Die Russen zahlen nicht, die Saudies wollen ihn nicht, und nun wanzt er sich an Teheran ran.
Bliebe noch Bejing, die nehmen aber keine Dummköpfe. Wie wäre es mit Pjöngjang?