Die Verfassungstreue oder meinetwegen Verfassungsuntreue des Kandidaten legt jetzt genau wer fest? Irgendso ein Dödel im Wahlausschuß? Wer hat den Wahlausschuß auf Verfassungstreue überprüft? Wie kommt es, daß der AfD-Kandidat sehr wohl erfolgreich für den Landtag kandidiert hat, jetzt aber für die OB-Stelle nicht kandidieren darf?
Das ganze erinnert mich an eine Groteske aus Joseph Hellers "Catch 22". Dort durften zeitweise Offiziere die Messe nur betreten, wenn sie am Eingang einen Eid auf die Verfassung schwören, vor der Flagge die Hymne singen und, jetzt kommt's, eine Petition unterschreiben, welche die Absetzung eines Kommandeurs fordern, welchen die Initiatoren für einen Kommunisten halten. Wer sich dem Prozedere widersetzt wird selbstverständlich für einen Kollaborateur des Kommunisten gehalten und kriegt natürlich nichts zu essen.
„Wie kommt es, daß der AfD-Kandidat sehr wohl erfolgreich für den Landtag kandidiert hat, jetzt aber für die OB-Stelle nicht kandidieren darf?“
wenn Du die einschlägigen Zeitungsartikel gelesen hättest, könntest Du Die Frage eigentlich selber beantworten. Landtagsabgeordneter ≠ Beamter. So einfach, so schlicht.
„einschlägig“: das gewöhnlich Zugehörige, das betreffende, das zum Thema passende …
so schwer zu verstehen?
(Nein, in einschlägigen Publikationen schlägt man keine Fische oder Gemüse auf dem Markt ein)
Beamtenverhältnis: hier geht es darum, dass der Bewerber ein Beamter werden will, sich auf den Beamtenposten bewirbt ( z. B. war Wiegand als OB auch ein Wahlbeamter).
@B2B: Das Verbot der AfD löst das unbestrittene Problem der SPD nicht, aber es wäre ein längst überfälliger Befreiungsschlag für unsere Demokratie.
Wer nicht durch ehrliche und erfolgreiche Arbeit die Wähler überzeugen kann muss die Wähler-Partei verbieten. Das ist Typisch für Diktaturen.