»Die Auslegung des Neutralitätsgebots, wie wir sie in Ihrer Anfrage zur Kenntnis nehmen, kannten wir bisher von rechtsextremen Akteuren wie der AfD.« Diese würden verzerrte Darstellungen von »Neutralität« nutzen, um die wehrhafte Demokratie zu delegitimieren und neben zivilgesellschaftlichen Akteuren auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeitende von Behörden einzuschüchtern...
1700 Wissenschaftler haben schon unterzeichnet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-und-csu-1700-wissenschaftler-kritisieren-union-wegen-anfrage-zu-demokratieprojekten-a-12c3bad0-b31c-4e1d-9b44-559071605706
Aus dem offenen Brief:
"Zivilgesellschaftliche Organisationen dürfen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts nicht parteiähnlich sein, müssen aber auch nicht politisch neutral sein – dies würde ihre gesellschaftliche, historische und demokratische Funktion ad absurdum führen. ..."
Richtig, sie müssen nicht politisch neutral sein, sie müssen auch nicht vom Staat Geld für die antidemokratische Agitation bekommen.
Die AfD-Wähler würden es alle begrüßen, wenn Lehrer und Beamte nicht weiter durch die Spitzel vom Verfassungsschutz eingeschüchtert werden. Ein blödes Argument.
Äpfel und Birnen. Mal wieder B2B.
Der Verein "Miteinander e.V", der die rechtsextreme Szene in Sachgsen-Anhalt beobachtet, hat seine Finanzen offengelegt, ich komme da als Vorstandmitglied mehrerer gemeinnütziger Vereine, in denen nur ehrenamtlich gearbeitet wird, aus dem Staunen kaum heraus.
Aus der Vereinsveröffentlichung von "Miteinander e.V.":
Miteinander e.V. verfügt derzeit (2022) über 31 hauptamtliche Mitarbeiter*innen (26,75 Vollzeitäquivalente).
Finanzierung
7. Angaben zur Mittelherkunft
Der Verein finanziert seine Arbeit überwiegend durch öffentliche und private Fördermittel sowie durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Honorareinnahmen. Aktuell (2022) setzt sich das zur Verfügung stehende Gesamtbudget in Höhe von 2.357.463,18 Euro wie folgt zusammen:
- Öffentliche Mittel des Bundes: 58 %
- Öffentliche Mittel des Landes: 38 %
- Zuwendungen durch andere gemeinnützige Organisationen und andere Einnahmen: 3 %
- Kommunale Mittel: 1 %
8. Angaben zur Mittelverwendung
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden derzeit (2022) finanziert:
- Personalausgaben in der Institutionellen Förderung: 218.717,63 €
- Sachausgaben in der Institutionellen Förderung: 50.737,40 €
- Personalausgaben in der Projektförderung: 1.501.966,29 €
- Sachausgaben in der Projektförderung: 586.041,86 € (davon 237.817,07 € Weiterleitung an Träger im Projektverbund)
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Miteinander e.V. ist ein rechtlich selbstständiger Verein.
10. Zuwendungen, die jährlich mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- 58 % Mittel des BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
- 27 % Mittel des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit (Kofinanzierung der Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“)
- 10 % Mittel des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Institutionellen Förderung "
Sie leisten nun mal notwendige und sinnvolle Arbeit.