Triftiger Grund anschaulich illustriert: was darf man noch auf einer Parkbank?

12. April 2020 | Bild der Woche | 4 Kommentare

Schnaufend und prustend durch den Park laufen: ein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. So steht es in der Corona-Allgemeinverfügung des Landes Sachsen-Anhalt. Das findet auch unser sportbegeisterter Oberbürgermeister. Lesen auf einer Parkbank: kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen, interpretiert unser Oberbürgermeister die Allgemeinverfügung des Landes. Denn: frische Luft und Sonnenschein alleine sind noch lange kein Grund, nach draußen zu gehen.  Und Lesen kann man auch zu Hause. Angeln hinwiederum: ist erlaubt. Denn erstens ist Angeln ein Sport. Und zweitens: kann man nicht im Haus erledigen. Das Dilemma um den triftigen Grund verdeutlicht das heutige Fotomotiv, das unserem HalleSpektrum-Fotosportler am heutigen Ostersonntag vor die Linse kam. Eine Person hat sich auf einer Parkbank niedergelassen, um zu Angeln. Erlaubt? Sicher. Aber Vorsicht: gleichzeitig liest die Dame jedoch ein Buch. Ist die Angel nur ein billiger Vorwand, um sich illegal einer Lektüre zu widmen? Entlastend kann man der ertappten „Angel-Sächsin“ immerhin anrechnen, dass es es sich offenbar um Fachlektüre aus dem Fischer-Verlag handelt.

 

Print Friendly, PDF & Email
4 Kommentare

Kommentar schreiben