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20. November 2023 um 00:04 Uhr
#442544
Es gibt da schon einen gewissen Diskussionsbedarf, was die ungleiche Behandlung von Geflüchteten betrifft:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Da steht ein großer Elefant im Raum, er heißt Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.