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Zahl der Sozialhilfeempfänger nach SGB XII in Sachsen-Anhalt deutlich gestiegen

In Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2024 deutlich mehr Menschen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren es 14.250 Personen, rund 1.435 mehr als im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg um 11,2 Prozent.

Der größte Teil entfiel auf die Hilfe zur Pflege. Insgesamt 12.600 Menschen waren auf diese Leistungen angewiesen, weil Pflegekosten nicht vollständig durch die Pflegeversicherung oder Eigenmittel gedeckt werden konnten (2023: 10.995). Knapp 89 Prozent der Betroffenen lebten in Einrichtungen. 1.705 Personen erhielten Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen – sie waren mit durchschnittlich 71,4 Jahren fast sieben Jahre jünger als die stationär Untergebrachten. Besonders stark nahm die Zahl der Personen zu, die eine häusliche Pflegehilfe nutzten: 1.240 Pflegebedürftige, ein Plus von 21 Prozent gegenüber 2023. Auch die Zahl der Kurzzeit- und Verhinderungspflegefälle stieg deutlich (815 Personen, 2022: 560).

Neben der Hilfe zur Pflege spielten weitere Unterstützungsformen eine Rolle: 1.690 Personen erhielten Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen, etwa für Haushaltshilfen oder Bestattungskosten. Allein für 720 Bestattungspflichtige wurden die Kosten übernommen (2023: 805). Die Blindenhilfe wurde an 435 Betroffene gezahlt, etwas weniger als im Vorjahr (455).

Rund 80 Prozent aller Leistungsbeziehenden (11.345 Personen) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht. Das Durchschnittsalter lag bei 73,9 Jahren750 Hilfebeziehende besaßen keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Sozialhilfe nach dem SGB XII tritt ein, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

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