Im Verlauf des Jahres 2018 erhielten in Sachsen-Anhalt 653
ausländische Personen (324 Männer und 329 Frauen) durch
Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungszahl
war damit gegenüber 2017 rückläufig (-11,0 %), wie das Statistische
Landesamt Sachsen-Anhalt anlässlich des Gesetzes zur Reform des
Staatsangehörigkeitsrecht vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)
mitteilt.
539 der eingebürgerten Personen (82,5 %) lebten zum Zeitpunkt der
Einbürgerung schon mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland.
Bei 205 Personen (31 %) betrug die Aufenthaltsdauer 9 bis 14 Jahre.
262 Menschen hielten sich 15 Jahre und länger Jahre in Deutschland
auf.
Die Einbürgerung erfolgte bei 255 Personen (39,1 %) aus einer
europäischen, bei 293 Personen (44,9 %) aus einer asiatischen, bei
64 Personen (9,8 %) aus einer afrikanischen und bei 18 Personen
(2,8 %) aus einer amerikanischen Staatsangehö-rigkeit heraus. Der
größte Anteil hatte vor ihrer Einbürgerung die vietnamesische
Staatsangehörigkeit (85 Personen), gefolgt von 69 Personen mit
syrischer und 48 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 122 bzw.
18,7 % unter 18 Jahre alt. 88 Personen (13,5 %) zählten zur
Altersgruppe 18 bis unter 23 Jahre. 308 Personen (47,2 %) waren
zwischen 23 und 45 Jahren alt. 271 Eingebürgerte (41,5 %) konnten
ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Eine
Mehrstaatlichkeit wird nur in Ausnahmefällen hingenommen,
beispielsweise wenn der ausländische Staat das Ausscheiden
verweigert oder mit Aufgabe der bis-herigen Staatsangehörigkeit
ergeben sich erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder
vermögensrechtlicher Art.