Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, den Schutz von Weidetieren vor dem Wolf zu verbessern und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entnahme von Problemwölfen zu präzisieren. Zentraler Bestandteil der Pläne ist die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, wodurch eine flexiblere Handhabung des Bestandsmanagements auf regionaler Ebene ermöglicht wird. Der Minister für Umwelt, Prof. Dr. Armin Willingmann, begrüßte die Initiative und betonte, dass der Wolf weiterhin Teil der Natur in Deutschland bleiben solle, die Konflikte jedoch auf pragmatische Weise gelöst werden müssten.
„Das neue Paket geht einen pragmatischen Weg und sorgt dafür, dass Konflikte zwischen Weidetieren und Wölfen entschärft werden können. Es wird keine planlose Jagd auf den Wolf geben, sondern eine rechtssichere Entnahme von Wölfen, die regelmäßig Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere angreifen“, erklärte Willingmann. „Die Regierung zeigt mit diesem Schritt ein klares Bekenntnis zu einem ausgewogenen Umgang zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Nutztierhalter.“
Das Paket umfasst mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Herdenschutzes, darunter die Verbesserung der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien für Herdenschutzmaßnahmen. Diese sollen es den Landwirten und Weidetierhaltern ermöglichen, noch effektiver gegen Wolfsangriffe vorzugehen. Zudem werden im Bundesjagdgesetz die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Tiere töten oder verletzen, künftig leichter und rechtssicher entnommen werden können.
Der Bund plant auch, die Regelungen zur Förderung des Herdenschutzes zu überprüfen. Derzeit erfolgt die Finanzierung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Ziel ist es, hier Verbesserungen zu erzielen, um die Weidetierhalter noch besser zu unterstützen.
„Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tierwelt und er soll auch weiterhin bei uns im Land bleiben. Wo es jedoch zu Konflikten kommt, müssen wir dafür sorgen, dass die betroffenen Nutztierhalter keine unverhältnismäßigen Nachteile erleiden“, so Willingmann weiter. „Deshalb begrüße ich es, dass der Bund mit diesem Paket ein ausgewogenes Modell für den Umgang mit dem Wolf entwickelt hat.“
Die geplanten Änderungen sollen den Ländern die Möglichkeit geben, auf lokaler Ebene gezielte Managementpläne aufzustellen und so die Wolfsbestände gezielt zu steuern, um einerseits den Artenschutz zu wahren und andererseits die berechtigten Interessen der Landwirte zu schützen.
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