Das Verwaltungsgericht Halle hat mit dem heutigen Beschluss das vorläufige Rechtsschutzgesuch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle abgelehnt. Der Stadtrat der Stadt Halle hatte ihn wegen der sogenannten „Impfaffäre“ mit Verfügung vom 12. April 2021 wegen Verdunkelungsgefahr die Führung der Dienstgeschäfte und das Betreten der Diensträume untersagt. Dagegen hatte dieser Widerspruch erhoben und das Verwaltungsgericht angerufen, weil der entsprechende Beschluss des Stadtrates nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, er zuvor nicht ordnungsgemäß angehört worden sei und die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe unzutreffend seien. Das Verwaltungsgericht gab dem Stadtrat Recht und lehnte den Eilantrag des Oberbürgermeisters nun ab.
Der Beschluss über das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei ordnungsgemäß zustande gekommen, insbesondere sei die Ladung zur Sitzung rechtmäßig erfolgt und dem Antragsteller sei zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben worden, zum beabsichtigten Verbot Stellung zu nehmen. Es sei insbesondere auch nicht zu beanstanden, dass der Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt sei, weil es sich um eine Personalangelegenheit gehandelt habe, bei der aufgrund der ebenfalls eingeleiteten Straf- und Disziplinarverfahren im Falle einer öffentlichen Sitzung die Gefahr bestanden habe, dass schützenswerte Informationen aus diesen Verfahren oder über andere Personen an die Öffentlichkeit gelangten.
Das ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei auch zu Recht erfolgt. Die gegen den Antragsteller von der Staatsanwaltschaft, dem Landesverwaltungsamt und vom Stadtrat erhobenen Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass im Falle ihrer disziplinarrechtlichen Bestätigung voraussichtlich die Beendigung des Beamtenverhältnisses in Betracht komme, zumal der Antragsteller entsprechend vorbelastet sei. So würden dem Antragsteller Umgehung der Impfpriorität für Mitglieder des Stadtrates, wahrheitswidrige Aussagen gegenüber dem Stadtrat und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie Behinderung des Stadtrates vorgeworfen. Zudem lägen gewichtige Indizien dafür vor, dass der Antragsteller versucht habe, die Aufklärung der ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe zu behindern. Überdies sei ihm die unzureichende Mitwirkung des Teams Ratsangelegenheiten der Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat zuzurechnen. Zu Recht habe deshalb der Stadtrat im Falle der weiteren Dienstausübung des Oberbürgermeisters eine Verdunkelungsgefahr gesehen. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, die mit keiner Besoldungskürzung verbunden ist, sei schließlich auch verhältnismäßig.
14 comments on “Wiegands Eilantrag erfolglos”
Es wird eng für Wiegand.
Ziemlich:
„Die gegen den Antragsteller von der Staatsanwaltschaft, dem Landesverwaltungsamt und vom Stadtrat erhobenen Vorwürfe seien so schwerwiegend, dass im Falle ihrer disziplinarrechtlichen Bestätigung voraussichtlich die Beendigung des Beamtenverhältnisses in Betracht komme, zumal der Antragsteller entsprechend vorbelastet sei“
Was denkt Ihr denn wer es dann richten soll?
Gibt’s jemanden der das gut kann?
„Was denkt Ihr denn wer es dann richten soll?
Gibt’s jemanden der das gut kann?“
Soll etwa eine gottgleiche Person gefunden werden oder einfach nur ein Mensch? Im letzteren Falle kämen viele bei einer Neuwahl in Frage.
Würde Wiegand wieder antreten, hätte er durchaus Chancen, da hast du recht.
„Was denkt Ihr denn wer es dann richten soll?
Gibt’s jemanden der das gut kann?“
Das zu beurteilen, ist nicht Aufgabe des Gerichts.
Das waren ja doch überraschend klare und eindeutige Aussagen, insbesondere diejenigen
zu Wiegands antidenokratischem Stil mit Behinderung des Stadtrates. Offenbar konnte Wiegand mit keinem seiner Argumente Gehör finden.
Es wird eng für die Stadt, der Kohleausstieg taumelt mit seinen Milliarden an der Stadt vorbei.
Hat der Stadtradt den schon eine Vorlage zum Kohleausstieg gemacht?
Mit der ordnungsgemäßen ANhörung im Stadtrat hat er allerdings recht, Frau Müller hatte kein Interesse die Erklärungen vom OB und den Fachleuten zu hören, Ihr waren Redezeiten wichtiger als die Erklärungen. Sie ist dem OB und den Fachleuten nicht nur einmal ins Wort gefallen und hat ausführlichere Erklärungen verhindert. Vielleicht sollte sich das Gericht mal die Videos der Sitzungen ansehen. Da könnte man durchaus erkennen, dass es dem Stadtrat garnicht um Aufklärung ging sondern eigentlich nur um die Vorverurteilung des OB.
Wenn es ihm um das Wohl der Stadt ginge, würde er zurücktreten und den Weg für Neuwahlen frei machen.
Hat er wieder eins aufs Fresse bekommen.
Stimme heiwu Recht. Der Mann hat die Kultur und Veranstaltungsszene in Halle dermaßen in Verruf gebracht, nur um Investoren auf Teufel komm raus in die Stadt zu bringen und hat viele Leute vor den Kopf gestossen. Das La Bim hätte, mal abgesehen von der Pandemie, bis heute Unterkunft für Künstler und Freischaffende sein können. Dieser Wessi hat hier nichts verloren.
Für wen soll der OB weichen, für die Erfinder der Bürgerbefragung?
Sinnlos Geld rausschmeisen schafft der Stadtrat allein!
Für Tullner? Satanas weiche!
Glaube nicht, dass Wiegand so schnell aus seinem Suspendierungsurlaub zurück kommt Also wäre es besser, er macht den Weg frei.