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Wichtige Informationen zur OB-Stichwahl und Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 finden die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl sowie die Bundestagswahl in Halle (Saale) statt. Für Wählerinnen und Wähler, die per Briefwahl abstimmen möchten, gibt es wichtige Informationen zur Beantragung und Abholung der Wahlunterlagen.

Das endgültige Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 3. Februar 2025 wird der Wahlausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, den 5. Februar 2025, um 13 Uhr bekannt geben. Nach der Bekanntgabe werden die Wahlunterlagen für die Stichwahl vorbereitet, und der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich am Freitag, den 7. Februar 2025, beginnen. Dabei werden die bereits im Zuge der OB-Hauptwahl eingegangenen Anträge verwendet.

Wähler, die ihren Antrag auf Briefwahl für die Stichwahl nicht bereits im Rahmen der Hauptwahl gestellt haben, können dies bis spätestens 21. Februar 2025, 18 Uhr, tun. Die Anträge können persönlich in der Briefwahlstelle im Stadthaus abgeholt werden oder online über die Website www.wahlen.halle.de beantragt werden. Ebenso ist die schriftliche Beantragung per E-Mail an briefwahlbuero@halle.de oder per Post an die Stadt Halle (Saale) Briefwahlstelle, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) möglich.

Wichtig: Bei postalischer Beantragung wird empfohlen, den zeitlichen Aufwand für den Postweg zu berücksichtigen. Anträge sollten idealerweise bis Freitag, den 14. Februar 2025, eingereicht werden. Das Wahlamt empfiehlt jedoch, den Antrag online zu stellen oder die Unterlagen direkt bei der Briefwahlstelle abzuholen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beginnt voraussichtlich am Wochenende, 7./8. Februar 2025.

Für die Abholung von Briefwahlunterlagen ist die Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 1, 1. Etage, Zimmer 113 zuständig. Die Abholung ist ab Montag, 10. Februar 2025, möglich, und Unterlagen können dort einen Tag nach Antragseingang abgeholt werden.

Sollten Briefwahlunterlagen bis zum 22. Februar 2025, 12 Uhr, nicht zugestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, einen Ersatzwahlschein zu erhalten. Dafür ist eine persönliche Vorsprache in der Briefwahlstelle erforderlich.

Am Wahltag, dem 23. Februar 2025, ist die Teilnahme an der Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. In diesem Fall muss jedoch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Die Briefwahlstelle im Stadthaus ist ab Montag, 10. Februar 2025, zu den folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 9 bis 15 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
  • Freitag, 14. Februar: 9 bis 12 Uhr
  • Freitag, 21. Februar: 9 bis 18 Uhr (Die Briefwahl zur Bundestagswahl ist bundesweit an diesem Tag nur bis 15 Uhr möglich.)

Für alle weiteren Informationen und aktuelle Änderungen können sich Wahlberechtigte an die Briefwahlstelle im Stadthaus oder online auf www.wahlen.halle.de wenden.

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