Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in Sachsen-Anhalt zum Jahresende 2024 deutlich gesunken. Wie das Statistische Landesamt am 4. August mitteilte, erhielten am 31. Dezember 2024 insgesamt 11.485 Personen entsprechende Leistungen – rund 1.530 weniger als ein Jahr zuvor. Dies entspricht einem Rückgang von 11,8 Prozent.
94,5 Prozent (10.855 Personen) bezogen sogenannte Grundleistungen (§ 3 AsylbLG), darunter Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheit und weitere Grundbedarfe. Weitere 625 Personen (5,4 Prozent) erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG), etwa bei längerer Aufenthaltsdauer oder rechtlichem Statuswechsel.
Auffällig ist ein Rückgang beim Anteil männlicher Leistungsbezieher, der von 74,1 Prozent im Vorjahr auf 69,1 Prozent fiel. Gleichzeitig stieg der Anteil von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren leicht an – von 21,9 Prozent (2023) auf 25 Prozent (2024). Der Anteil der über 65-Jährigen blieb mit 0,7 Prozent unverändert.
Mehr als zwei Drittel der Menschen (70,2 Prozent) lebten zum Stichtag in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften. 3.520 Personen wohnten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.
Insgesamt waren 8.740 Leistungsbeziehende im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 1.230 verfügten über eine Duldung, 415 hatten den Status einer mitgereisten Familienangehörigen. 235 Personen galten als vollziehbar ausreisepflichtig.
Mehr als die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger stammte aus asiatischen Ländern, insbesondere aus Syrien (2.725 Personen), Afghanistan (1.270) und Indien (735). Insgesamt wurden im Jahr 2024 über 145 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen-Anhalt aufgewendet.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 214/2025 vom 4. August 2025