Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt deutlich weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als im Vorjahr. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden insgesamt 1.314 Erbschaften und Schenkungen mit einem Gesamtwert von 161,6 Millionen Euro erstmals zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Daraus ergaben sich Steuereinnahmen in Höhe von 20,9 Millionen Euro – ein Rückgang um rund 34 Prozent gegenüber 2023.
Davon entfielen 18,4 Millionen Euro auf Erbschaften und 2,6 Millionen Euro auf Schenkungen. Während die Erbschaftsteuer deutlich sank, stieg die Schenkungsteuer leicht um 1,2 Prozent. Insgesamt wurden 1.166 Erwerbe von Todes wegen veranlagt, deren steuerpflichtiger Wert nach Abzug von Freibeträgen und Begünstigungen bei 85,5 Millionen Euro lag. Besonders häufig vererbt wurden Bankguthaben (41,1 Prozent) und Grundvermögen (25,5 Prozent).
Bei den Schenkungen wurden 148 Fälle mit einem Gesamtwert von 26,9 Millionen Euro erfasst. Nach Abzug aller Freibeträge blieben 12,8 Millionen Euro steuerpflichtig. Etwa 36 Prozent der Schenkungen betrafen Anteile an Kapitalgesellschaften.
Die durchschnittliche Steuerbelastung lag 2024 bei 21,7 Prozent und damit leicht über dem Vorjahreswert (20,5 Prozent). Laut Statistik wird dabei nicht das Jahr des tatsächlichen Erbfalls oder der Schenkung abgebildet, sondern das Jahr, in dem die erstmalige Steuerfestsetzung erfolgt.
One comment on “Weniger Erbschaftsteuer in Sachsen-Anhalt: Rückgang um ein Drittel im Jahr 2024”
Wer seine Erbe für die Pflege aufbrauchen muss, kann weniger vererben.