Bußgeldbescheide, Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen und Anhörungen werden durch die Stadt Halle (Saale) zwischen Mittwoch, 18. Dezember,
und Mittwoch, 1. Januar, nicht versandt. Die Stadt weist daraufhin, dass trotz des so genannten „Weihnachtsfriedens“ in diesem Zeitraum Gesetze und Verordnungen
einzuhalten sind. Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen oder Parkverstöße werden im genannten Zeitraum weiterhin geahndet. Die entsprechenden Bescheide werden ab Donnerstag, 2. Januar, versandt.
„Weihnachtsfrieden“: Stadt verschickt keine Knöllchen zu Weihnachten
One comment on “„Weihnachtsfrieden“: Stadt verschickt keine Knöllchen zu Weihnachten”
Was sagt es über eine Stadt aus, wenn in ihr extra darauf hingewiesen wird, dass trotz eines „Weihnachtsfriedens“ Gesetze und Verordnungen ein zuhalten sind?