Wenn das Jahr zur Neige geht und der Kalender leiser wird, hält auch in den Finanzämtern Sachsen-Anhalts ein alter Brauch Einzug: der Weihnachtsfrieden. In den Tagen zwischen dem 19. und dem 31. Dezember 2025 treten die Mühlen der Verwaltung langsamer, mit Bedacht und Rücksicht auf jene Zeit, die seit jeher der Einkehr gehört.
In diesem Zeitraum verzichten die Finanzämter bewusst auf besonders belastende Maßnahmen. Keine Vollstreckungen sollen den häuslichen Frieden stören, keine Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt werden. Auch Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und andere Außenprüfungen werden weder angekündigt noch durchgeführt. Schlussbesprechungen bleiben aus, Prüfungsberichte ruhen in den Akten. Es ist ein Innehalten, wie man es früher kannte – ein stilles Einverständnis, dass nicht alles bis zum letzten Tag des Jahres entschieden sein muss.
Gleichwohl bleibt die Verwaltung handlungsfähig. Steuerbescheide werden weiterhin versendet, insbesondere um sicherzustellen, dass Erstattungen pünktlich bei den Steuerpflichtigen ankommen. Ordnung und Fürsorge gehen hier Hand in Hand.
Wer kurz vor den Feiertagen noch persönlich vorsprechen oder Unterlagen abgeben möchte, hat dazu am 23. Dezember sowie am 30. Dezember 2025 Gelegenheit – jeweils bis 14 Uhr. Am 2. Januar 2026 jedoch bleiben die Türen der 14 Finanzämter im Land geschlossen, auch die Telefone schweigen an diesem Tag.
Ganz verstummen wird die Finanzverwaltung dennoch nicht. Das Online-Finanzamt ELSTER steht über die Festtage hinweg rund um die Uhr zur Verfügung. Und wer zwischen den Jahren eine Frage bewegt – nach der Steuernummer, den Werbungskosten oder dem Abgabetermin der Steuererklärung –, findet Antwort beim Steuerchatbot, dem virtuellen Assistenten der Finanzverwaltung.
So liegt über den Amtsstuben für einige Tage ein Hauch von Frieden. Ein stilles Zugeständnis an die Zeit, in der man seit Generationen weiß: Nicht jede Frist wiegt schwerer als die Ruhe des Jahresendes.