Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung zu Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes, informiert die Stadt Halle (Saale) über folgenden Sachstand:
Die Stadt Halle (Saale) hat im November 2009 die SKV Kita gGmbH (SKV) und alle weiteren freien Träger schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Investitionskosten und Abschreibungen keine erstattungsfähigen Kosten zum Betrieb einer Kindertagesstätte sind. Dem Schreiben war ein entsprechender Erlass des Sozialministeriums vom 20.05.2009 beigefügt.
In der Stadt Halle (Saale) haben sich 31 von 37 Träger an diesen Erlass gehalten und keine Investitionskosten und Abschreibungen geltend gemacht. Die SKV hatte der Stadt Halle (Saale) Anfang 2016 aufgrund von städtischen Rückforderungsbescheiden ein Vergleichsangebot unterbreitet. Noch in den laufenden Verhandlungen mit der Stadt beantragte die SKV am 03.05.2016 überraschend, das Insolvenzverfahren zu eröffnen und die Eigenverwaltung durch die SKV anzuordnen.
In diesem von der SKV selbst beantragten Eigenverwaltungsverfahren sind mittlerweile mehr als 1 Million Euro Verfahrensaufwendungen entstanden. Die Stadt Halle (Saale) hat im Insolvenzverfahren insgesamt rund 1.2 Millionen Euro Forderungen angemeldet. Davon sind mittlerweile 347.000 Euro von der SKV und vom Sachwalter für die Jahre 2012 bis 2015 als berechtigt anerkannt worden. Die aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt betreffen ausschließlich die Rückforderungen für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 261.000 Euro.
6 comments on “Wehklagen und Zähneklappern”
Der Verwaltung geht der Arsch auf Grundeis…
Der Erlass des Ministeriums ging zu dieser Zeit schon an den Realitäten vorbei. Wärend alles von Doppik „sprach“ regierte dort immernoch ein alter Kamerad(list). So wird unser Land seid Jahren im Blindflug geflogen.
Ist das jetzt, für zwei Einbrüche war ich im Gefängnis, die anderen Einbrüche sind aber sicher ok gewesen?
Wir haben es hier mit politischer Justiz zu tun.
In der Sache hat die Stadt recht, sie kriegt es nur nicht.
In Magdeburg sorgt man dafür, daß Halle geschadet wird. Auf allen Ebenen.
„Mit dem eigentlichen Inhalt, also ob die Forderungen berechtigt sind, Betriebskosten unrechtmäßig abgerechnet wurden, hat sich das OVG nicht beschäftigt. Es ging dem Senat um den Verfahrensfehler“, erklärte OVG-Sprecherin Kristina Kubon. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Halle der Stadt Recht gegeben.
Man revidiert das Urteil und läßt keinen Widerspruch zu. Was wird wohl dahinterstecken?
@Dirk Schmittchen
Wenn Sie hier von politischer Justiz reden: Gehen Sie dann davon aus, dass die Bundesrep. kein Rechtsstaat ist?
Schmittchen schrieb:“ Man revidiert das Urteil und läßt keinen Widerspruch zu. Was wird wohl dahinterstecken?“
Lernt man im 2. Semester Jura. Wahlweise auch in der Volkshochschule.
Aber das sind natürlich auch Institutionen des politisch indoktrinerten und willfährigen Bildungssystems. Also, Schmittchen: fernbleiben !