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Wassergesetz beschlossen – Willingmann startet neuen Förderaufruf für modernes Wassermanagement

Nur einen Tag nach der Verabschiedung der Novelle des Landeswassergesetzes im Landtag hat Umweltminister Armin Willingmann (SPD) einen neuen Förderaufruf für die Gewässerunterhaltungsverbände in Sachsen-Anhalt gestartet. „Die Anpassung an den Klimawandel duldet keinen Aufschub“, sagte Willingmann.

Die Reform des Wassergesetzes markiert einen Paradigmenwechsel: Künftig soll der Schwerpunkt stärker auf Wasserrückhalt statt auf reinem Abfluss liegen. Neben ökologischer Durchgängigkeit an großen Flüssen wie Elbe und Saale sollen Maßnahmen wie Sohlgleiten, die Reaktivierung von Stauanlagen oder neue Krautungsmethoden helfen, Wasser länger in der Fläche zu halten.

Für die Umsetzung startet das Ministerium das Programm „Wassermanagement“ mit einem erneuten Aufruf: Bis zum 10. Oktober 2025 können die 28 Gewässerunterhaltungsverbände im Land Anträge für Projekte stellen, die ab 2027 umgesetzt werden sollen. Förderfähig sind u. a. Planung, Bau und Sanierung kleinerer Stausysteme. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent, der Eigenanteil liegt bei nur 10 Prozent.

Das Ministerium stellt bis 2028 insgesamt 16,5 Millionen Euro für Investitionen bereit. Seit Beginn 2023 wurden bereits 42 Projekte mit gut 3,4 Millionen Euro gefördert – darunter ein Pilotprojekt im Niedermoorgebiet „Trüben“ bei Havelberg. Dort soll Wasser in regenreichen Monaten gestaut werden, um das Moor in Trockenphasen zu schützen.

Willingmann betonte, dass die Herausforderungen langfristig deutlich mehr Mittel erforderten: Der Investitionsbedarf liege bei rund 68,8 Millionen Euro, der jährliche Unterhaltungsaufwand der Gewässer dürfte von derzeit 26,3 auf 30,3 Millionen Euro steigen. „Das ist viel Geld“, sagte der Minister, „aber notwendig, um Sachsen-Anhalt gegen die immer deutlicher spürbaren Folgen des Klimawandels zu wappnen.“


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