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Was zu erwarten war: Wiegand will klagen

Der suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand will gegen seine vorläufige Amtsenthebung klagen. Gestern ließ er über seine Anwälte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Halle einreichen. Ziel: die Ratsbeschlüsse außer Kraft zu setzen.

Die Gründe, die Wiegand anführt, sind schon die, die auch Stadtrat Johannes Menke (Freie Wähler) auf der entscheidenden Ratssitzung angeführt hatte: der Stadtrat sei nicht ordnungsgemäß einberufen worden und die Verhandlungen im Stadtrat hätten in den öffentlichen Teil gehört.

Bis das Gericht eine Eilentscheidung fällt, heißt es jedoch auch für Wiegand, Geduld zu bewahren.  Bis zum 7. Mai hat der Stadtrat zunächst einmal Zeit, auf Wiegands Eilklage zu antzworten,  sagte Gerichtssprecher Bernd Harms der Mitteldeutschen Zeitung.  Eine Entscheidung des Eilantrages könnte im Mai fallen – mit ungewissem Ausgang. Derweil bleibt die Suspendierung gültig, und der vorläufige Ex-OB darf die Diensträume nicht betreten.

8 comments on “Was zu erwarten war: Wiegand will klagen”

  1. Okay, dann soll der Rat nochmal einladen, die Diskussion öffentlich behandeln und die Suspendierung beginnt bei Null.

  2. Na doch. Dass er unschuldig ist, und die Entscheidungen ja einstimmig vom Pandemiestab getroffen wurde. Damit ist er natürlich raus.

  3. Nachzulesen im Teletext des MDR S. 114
    Was heißt „fein raus“ ? @ hei-wu. An der Quelle saß der Knabe besagt doch nicht, auch wenn es einstimmig ist, dass gegen die festgelegte Reihenfolge verstoßen werden darf.

  4. Der is ja hartnäckiger und noch unlustiger als der Halle-Markt-Schreier-Liebig. Sind die beiden irgendwie verwandt? Werbung hat der OB für den Liebig ja nun lang genug gemacht – Vetternwirtschaft?
    Auf dem Bild hat er Ähnlichkeit mit „Hellboy“. War das von ihm, beim Erstellen des Hintergrund, so gewollt?

  5. Kenia will also den OB freisprechen, um ihn erneut zu verurteilen?
    Das ist ein Rechtstaatsverständnis!
    Niemand kann wegen derselben Sache 2 Mal verurteilt werden, haha, mach mal!
    Rechtsberater bei der Bemme?

  6. Wenn die Ratssitzung für ungegültig erklärt wurde, weil: nicht auf allen Papieren das Datum drauf stand, Herr Menke Frau Müller nicht erkennen konnte, weil sie eine Maske auf hatte, weil auf einer Toilette in der Händelhalle das Klopapier alle war oder weiß der Kuckuck: dann ist das kein „Freispruch“ (frei sprechen können ohnehinnnur Gerichte), sondern: man fängt halt wieder von vorne an. So einfach geht das.

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