Am morgigen 28. September um 10 Uhr wird das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg über die Rechtmäßigkeit der sogenannten „Waffenverbotszone“ in Halle entscheiden. Eine Bürgerin aus Halle hat Klage gegen die Verordnung des Innenministeriums eingereicht, und es scheint, als hätte diese Klage gute Erfolgsaussichten.
Im Dezember 2020 hatten das Innenministerium und die Polizei Halle eine „Waffenverbotszone“ rund um den Riebeckplatz und den Hauptbahnhof in Halle eingerichtet. Diese Zone wurde durch Verbotsschilder und eine erhöhte Polizeipräsenz gekennzeichnet. Ähnliche Zonen wurden auch in anderen Städten, wie etwa Magdeburg, eingerichtet, wo am Hauptbahnhof eine vergleichbare Regelung seit Januar 2021 gilt.
Die Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ setzt sich aktiv für die Abschaffung solcher Zonen ein. Ihrer Ansicht nach fördern diese Zonen willkürliche Polizeikontrollen und Racial Profiling. Die Tatsache, dass Hunderte von Polizeikontrollen in Magdeburg und Halle nur zu einer geringen Anzahl tatsächlich gefundener Waffen geführt haben, wird als unverhältnismäßig und als übermäßiger Eingriff in die Grundrechte angesehen. Die Initiative plädiert stattdessen für neue Konzepte, die eine lebenswerte und sichere Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen und die Bedürfnisse aller in den Vordergrund stellen, anstatt bestimmte Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen und Konflikte zu schüren.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für ähnliche Maßnahmen in anderen Städten Deutschlands sein.
2 comments on “Waffenverbotszone in Halle: Urteil des Oberlandesgerichts erwartet”
Laut Impressum auf der HP:
Arbeitskreis Kritischer Jurist:innen
c/o Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Man konnte schon am Text vermuten, aus welcher extremen Ecke das stammt.
Extrem kritische Juristen. Gewissermaßen „Recht§-Extremisten“.