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Verklebte Teilnehmende fachgerecht gelöst und von der Straße getragen

Am heutigen Vormittag erhielt die Polizei gegen 10:20 Uhr die Information, dass es im Bereich der Bundesstraße 100 / Kreuzungsbereich Dessauer Platz in Halle zu einer unangemeldeten versammlungsrechtlichen Aktion kam. Fünf Teilnehmende der Versammlung im Alter von 16 bis 47 Jahren blockierten hier durch Sitzen die B100 in Fahrrichtung Halle (Saale).

Nach Eintreffen der Polizeikräfte wurde die unangemeldete Versammlung aufgelöst und weitere versammlungsrechtliche Aktionen unterbunden. Vier Teilnehmende wurden durch Polizeibeamte von der Straße getragen. Eine Teilnehmende hatte vor Eintreffen der Polizei eine Hand auf dem Straßenbelag verklebt. Die Verklebung wurde fachgerecht durch vor Ort eingesetzte Polizeikräfte gelöst und diese Teilnehmende anschließend ebenfalls von der Straße getragen. Der Verkehr konnte gegen 12:00 Uhr wieder uneingeschränkt rollen.

Gegen die Teilnehmenden der Versammlung wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung sowie Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Im Rahmen der versammlungsrechtlichen Aktion wurde der Fahrzeugverkehr weiträumig abgeleitet. Es kam im Stadtgebiet teilweise zu Behinderungen im Fahrzeugverkehr.

5 comments on “Verklebte Teilnehmende fachgerecht gelöst und von der Straße getragen”

  1. Was heißt denn „fachgerecht gelöst“? Kann man sich das „fachgerecht“ etwa so vorstellen …?

    durch die Polizei – mit geeignetem Lösungsmittel
    durch Arzt – durch Amputation
    durch Kraftfahrer – mit Kraft (hihi)

    Wäre alles fachgerecht. Noch weitere Vorschläge?

  2. Es gibt Handlungsanweisungen der Polizei, die das fachgerechte Ablösen mit Salatöl vorsehen.

  3. In der MZ steht heute das: https://www.mz.de/lokal/halle-saale/aktion-der-letzten-generation-warum-schritt-polizei-nicht-ein-3653413

    Das kann man nur den Kopf schütteln! Besonders interessant – die Sache mit der Ampelabschaltung durch bislang Unbekannte. Warum die Polizei eine nicht angemeldeten Versammlung auf einer Hauptverkehrsstraße nicht sofort auflöst und dabei auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit verweist, ist nicht zu verstehen. Versammlungsfreiheit für fünf Personen vs. Beeinträchtigungen für tausende Bürger – hier scheinen sämtliche Maßstäbe verloren gegangen zu sein.

  4. Wenn jeden Montag eine Einzelperson auif dem Marktplatz Naziparaolen gebrüllt hat – und das Jahrzehntelang – bekam er dafür Polizeischutz.

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