Die Verbraucherbeschwerden häufen sich, die vorgetragenen
Sachverhalte sind nahezu identisch. Mit einer Online-Anmeldung auf
probenheld.de – um kostenlose Produktproben zu erhalten – beginnen
die Probleme von Betroffenen, mit denen sie nicht gerechnet haben.
Statt kostenloser Produktproben erhalten sie Zahlungsaufforderungen
für Leistungen, die sie angeblich bestellt haben sollen. Zahlen sie
diese nicht, bekommen sie im weiteren Verlauf Mahnungen und
Inkassoschreiben. Der Ton wir rauer, die geforderten Summen höher.
Das ist kein neues Phänomen. Bereits im vergangen Jahr beklagten
sich zahlreiche Verbraucher über Rechnungen für ungewollt
zugesandte Nahrungsergänzungs- und Potenzmittel nach einem Besuch
bei probenheld.de. Aktuell geht es allerdings um Forderungen im
mittlerweile 4-stelligen Euro-Bereich für einen angeblich
abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag in Sachen „Online Dating
Seitensprung“ oder der angeblichen Bestellung einer
personalisierten Mastercard Gold für knapp 200 Euro.
Hier muss nach Einschätzung der Verbraucherzentral auf den
Einzelfall geschaut werden. Wurden tatsächlich – neben der
Registrierung bei probenheld.de – zusätzliche Verträge
geschlossen?
Im sog. elektronischen Geschäftsverkehr – sprich Onlinehandel kommt
ein wirksamer Vertrag nur dann zustande, wenn der Verbraucher mit
seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer
Zahlung verpflichtet. Eine wirksame Online-Bestellung erfolgt
regelmäßig nur über eine sog. Schaltfläche, die laut Gesetzgeber
gut lesbar mit nichts anderem als den Worten „zahlungspflichtig
bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung
beschriftet sein muss. Natürlich hat ein Anbieter auch umfangreiche
Informationspflichten zum zu verkaufenden Produkt oder der zu
verkaufenden Dienstleistung. Bevor der Button angeklickt wird,
sollte der Verbraucher auf jeden Fall wissen, zu welchen
Konditionen – Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen,
Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen etc. – er hier eine
Zahlungspflicht eingeht.