Die sogenannte „Waffenverbotszone“ in Halle ist heute vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt als unwirksam eingestuft wurden. Damit ist die entsprechende Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen und die damit einhergehende Anordnung willkürlicher, anlassloser Polizeikontrollen nicht rechtskonform. Eine Person aus Halle hatte die Klage eingereicht, die heute in Magdeburg beschieden wurde.
Im Dezember 2020 hatte die Polizei Halle eine solche Zone rund um den Riebeckplatz und des Hauptbahnhofes eingerichtet. Seitdem bestimmen Verbotsschilder sowie erhöhte Polizeipräsenz den städtischen Raum. Auch in Magdeburg existiert seit Januar 2021 eine sogenannte „Waffenverbotszone“ am Hauptbahnhof. Die Folgen sind massenhafte Polizeikontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente. Damit sind die Menschen der Definitionshoheit der Polizei ausgeliefert, die oftmals durch rassistische Stereotype geprägt sind. Die Masse von Grundrechtseingriffen wird rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht gerecht und befördert Racial Profiling.
2 comments on “Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Waffenverbotszone in Halle ist rechtswidrig”
Dabei ist Waffenverbotszonen gar nicht vom OB erlassen worden….
Gibt es für Dich eigentlich noch einen anderen Orientierungspunkt im Leben als Deinen Ex-OB?