Zum gestrigen (17. April 2018) Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit in Kirche und Diakonie erklärte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer SJ:
„Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kirchen grundsätzlich weiterhin berechtigt sind, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens und der Einstellung nach der Religionszugehörigkeit des Stellenbewerbers zu differenzieren. Die von den Kirchen aufzustellenden Anforderungen an eine berufliche Mitarbeit im kirchlichen Dienst unterliegen allerdings einer intensiveren gerichtlichen Überprüfung. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt insbesondere die Klarstellung des Gerichtshofs, dass den staatlichen Gerichten im Regelfall nicht zusteht, über das religiöse Ethos der Religionsgemeinschaft zu befinden. Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.
Die katholische Kirche in Deutschland hat in der Vergangenheit in ihren eigenen Regelungen deutlich gemacht, ob und insbesondere für welche Tätigkeiten sie die Religionszugehörigkeit ihrer Angestellten zur Bedingung der Beschäftigung macht. Damit hat sie auch bislang stets gewährleistet, dass sie insbesondere nicht unverhältnismäßige Anforderungen an die Mitarbeit im kirchlichen Dienst stellt. Den staatlichen Gerichten obliegt es nun, im Einzelfall die Einhaltung dieser Maßstäbe zu überprüfen.
Die katholische Kirche wird die Urteilsgründe intensiv analysieren und prüfen, ob und inwieweit die Einstellungspraxis angepasst und etwaige rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden sollten.“
Hintergrund:
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 66 Mitglieder (Stand: April 2018) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
11 comments on “Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit in Kirche und Diakonie”
„Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.“
Beim Geldnehmen vom Staat sind sie nicht so pingelig.
„Die Kirche legt ihr Selbstverständnis fest, diese Festlegung kann nicht dem Staat oder einem staatlichen Gericht überlassen werden.“
Das gilt nicht nur für Kirchen, sondern auch andere „Tendenzbetriebe“, beispielsweise Gewerkschaften oder Parteien.
http://www.taz.de/!5064407/
Wieviel Geld bekommen denn Gewerkschaften vom Staat?
Darum ging es beim Urteil des EuGH nicht.
Jetzt können sich wohl Kommunisten als Referenten beim Papst reinklagen?
Auch darum ging es im Urteil nicht.
Doch mal bei Wallraff „Ganz unten“ nachlesen, da wird das verlogene Getue der katholischen Kirche gut beschrieben Wieso vertrauen die eigentlich nicht auf Gott, das er ihnen schon die richtigen Mitarbeiter schicken wird? Geht was schief, drei Ave Maria und ein Rosenkranz, und alles ist geheilt!
„Jetzt können sich wohl Kommunisten als Referenten beim Papst reinklagen?“
Können sie nicht, denn der Papst bekommt kein Geld vom Staat. Sie können sich nicht einmal in Kirchenkonzerne einklagen, die Geld von Atheisten bekommen.
„Mit dem Urteil des EuGH könnte es kirchlichen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen nun leichter fallen, Personal zu finden – wenn die Bewerber keine Kirchenmitglieder mehr sein müssen. “ (Spiegel).
Es war schon immer eine Unverschämtheit, Geld aus Sozialkassen von allen zu nehmen und aber nicht alle einzustellen..
Seit wann nehmen Kirchen Geld aus den Sozialkassen?
„Seit wann nehmen Kirchen Geld aus den Sozialkassen?“
Meinst du, die bezahlen kirchliche Krankenhäuser von der Kirchensteuer oder den staatlichen Zuschüssen?
Oder gar die Pflegedienste?
Ich frage mich immer, warum manche so wenig Bescheid wissen, wie alles im Staat läuft.
Dafür erhalten die Krankenkassen eine Gegenleistung, das ist nicht anders, als bei Krankenhäusern anderer Träger. Ich seh schon, du kommst aus deiner Hassnummer nicht raus. Immerhin schon der vierte Versuch. Ich geb dir mal einen Tipp: es geht um Arbeitsrecht.