Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die Anklage gegen den früheren Leiter des Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) zugelassen. Dem 1970 in Bernburg geborenen Mann wird Untreue in insgesamt 13 Fällen vorgeworfen, in fünf davon gewerbsmäßiges Handeln. Die Hauptverhandlung beginnt am 18. Februar 2026 um 9 Uhr im Saal 1031 und wird an drei weiteren Terminen fortgesetzt.
Vorwürfe zu Taten 1 bis 12: Elektronikbestellungen für private Zwecke
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte mindestens seit Oktober 2019 bis zu seiner Abberufung im Oktober 2022 als Betriebsleiter eigenständig über Beschaffungen entschieden haben. In dieser Funktion habe er laut Staatsanwaltschaft über den Eigenbetrieb in zwölf Fällen hochwertige Elektronikgeräte bestellt – darunter Smartphones, Tablets, Notebooks, Bildschirme, HiFi-Lautsprecher und Apple-Streaminggeräte.
Diese Bestellungen sollen nicht der Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten gedient haben. Vielmehr soll der Angeklagte die Waren für sich selbst, für Familienangehörige oder zum Verschenken genutzt haben. Ziel sei es gewesen, sich „eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang“ zu verschaffen.
Um die Zahlungen auszulösen, habe der ehemalige Betriebsleiter die jeweiligen Eingangsrechnungen mit einem wahrheitswidrigen „sachlich-richtig“-Vermerk versehen. Dieser Vermerk war Voraussetzung dafür, dass die Kostenstelle die Rechnungen anweisen konnte. Die Bezahlung erfolgte anschließend aus Mitteln des Eigenbetriebes.
Der Stadt Halle soll daraus ein Schaden in Höhe von 16.788,76 Euro entstanden sein.
Tat 13: Leasing eines Dienstwagens ohne Notwendigkeit
In einem weiteren Fall wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 8. Januar 2020 eine Leasingbestellung für einen Audi Q3 Sportback getätigt zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bestand hierfür keinerlei dienstlicher Bedarf, da der städtische Fahrzeugpool ausreichend gewesen sei.
Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das Fahrzeug auch privat, insbesondere für den Arbeitsweg zwischen Leipzig und Halle, zu nutzen. Dadurch hätte er sich eigene Kosten für ein privates Fahrzeug erspart. Für die Stadt Halle ergibt sich laut Ermittlungen ein Schaden von 23.180,10 Euro.
Verhandlungsdaten und rechtlicher Rahmen
Die Hauptverhandlung ist angesetzt für:
- 18. Februar 2026, 9:00 Uhr, Saal 1031
- 25. Februar 2026, 9:00 Uhr, Saal 1031
- 4. März 2026, 9:00 Uhr, Saal 1031
- 11. März 2026, 9:00 Uhr, Saal 1031
Für besonders schwere Fälle der Untreue sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor, für einfache Untreue bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.