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Unterschlagung und Fälschung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Wiegand und Ernst

 

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am gestrigen Nachmittag bekanntgegeben, am Landgericht Halle (Saale) nun wegen der Vorgänge im Zusammenhang mit der sog. „Impfaffäre“ Anklage wegen gemeinschaftlicher veruntreuender Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten gegen den vorläufig des Dienstes enthobenen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand sowie dessen frühere Büroleiterin Sabine Ernst erhoben zu haben.

Im Ergebnis der vor mehr als einem Jahr begonnenen Ermittlungen und in Auswertung von zahlreichen Zeugenvernehmungen und sichergestellten Urkunden und Schriftstücken hält die Staatsanwaltschaft Halle Herrn Dr. Bernd Wiegand und Frau Sabine Ernst für hinreichend verdächtig, vorsätzlich dafür gesorgt zu haben, dass neun Mitglieder des von Dr. Bernd Wiegand geleiteten städtischen Pandemiestabes sowie acht Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Halle (Saale) unter Verstoß gegen die in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18.12.2020 festgelegte Impfreihenfolge gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, wobei in keinem Fall ein Anspruch auf Impfung bestand und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Vakzins drohte.

Dr. Bernd Wiegand und Sabine Ernst sind darüber hinaus hinreichend verdächtig, als Amtsträger zum Zwecke der Verschleierung dieser Vorgänge und zur Täuschung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) auf der Basis eines rückdatierten und von dem Angeschuldigten Dr. Wiegand in der Öffentlichkeit präsentierten Vermerks ein Protokoll über eine Sitzung des städtischen Pandemiestabes nachträglich so verändert zu haben, dass der Eindruck entstand, das Vorgehen der Angeschuldigten sei von dem Pandemiestab nach Beratung gebilligt beziehungsweise genehmigt worden.

Die Staatsanwaltschaft Halle sieht auf der Basis ihrer Feststellungen die strafrechtlichen Tatbestände der veruntreuenden Unterschlagung und der Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall als erfüllt an.

Das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falles zuständige Landgericht Halle (Saale) wird nunmehr prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht tatsächlich und rechtlich besteht und sodann eine Entscheidung treffen, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder dessen Eröffnung abzulehnen ist.

Eine Anklageerhebung setzt nach den Regeln der Strafprozessordnung nur voraus, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund einer eigenen Prognose davon ausgeht, dass ein Gericht am Ende einer möglichen Hauptverhandlung wahrscheinlich zu einer Verurteilung wegen der angeklagten Straftaten gelangen wird. Hierbei hat die Staatsanwaltschaft einen Beurteilungsspielraum.

Die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts bedeutet keine Vorverurteilung. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

16 comments on “Unterschlagung und Fälschung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Wiegand und Ernst”

  1. Diese Bemerkung sollte man sich einrahmen. Ausgerechnet von Redhall, dem ruhmreichen Helden der Rechtschreibung und Grammatik.

  2. Hätte gar nicht gedacht, dass man mal so einen Satz im Hallespektrum findet. War auch harte Überzeugungsarbeit.

  3. Was denn nun wären die Impfungen bei Wiegand entsorgt worden oder nicht? Wenn sie ohne ihn entsorgt hätten werden müssen wo ist dann die Ihm angelastete Unterschlagung und wem wurde etwas vorenthalten in dem Moment wo er geimpft wurde. Wann kommt eigentlich Frau Grimm Benne vor Gericht die mit Ihrem Chaos bei Terminvergabe, Terminregistrierung und nicht geklärter Vorgehensweise bei Impfresten diesen Schlamassel erst möglich gemacht hat. Hätte die Gesundheitsministerin sauber gearbeitet hätte Wiegand garnicht eingreifen müssen oder können. Aber so musste die Stadt mit ner eigenen Terminvergabe für Ü90, Ü80 einspringen weil es das Land/Staat nicht auf die Reihe bekommen hat. Aber schön zu hören, dass auch Egbert der zu früh geimpfte Geier mit auf der Ermittlungsliste steht, vielleicht landet er ja auch noch auf der Anklagebank, aber warte der hat sich doch entschuldigt und hat ein SPD Parteibuch also alles halb so wild.

  4. Lies das mal laut: „wobei in keinem Fall ein Anspruch auf Impfung bestand und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Vakzins drohte.“

  5. Fein, wie man juristisch Freund und Feind separiert. Die Frage ist allerdings, ob solche unselbständigen Stadträte, Stadträte sein können.

  6. Lies das mal laut: „wobei in keinem Fall ein Anspruch auf Impfung bestand und auch kein verfallsbedingter Verwurf des Vakzins drohte.“
    Wann hat die Ministerin das beschlossen, bevor sie zig tausend Vakzine verfallen ließ, oder dannach?

  7. „Schreibt nach Farbspektrum McPoldy oder redhall?“
    Meist Kenicatta!

  8. Fatrbspektrum schrieb: „Fein, wie man juristisch Freund und Feind separiert“

    Juristen unterscheiden separieren Recht und Unrecht.

    Du solltest mal nach mehr als 30 Jahren Deine Software in dem Organ zwischen den Ohren aktualisieren.

  9. @Hei-wu,Ich zitiere mal eine andere Seite aus der Stadt vom 1.3.2022, 21.37Uhr

    „Dabei geht es nicht mehr um die Impfung Wiegands, die tatsächlich so zulässig war, weil andernfalls Impfdosen verfallen wären.“
    Scheinbar gibt es mehrere Aussagen der Staatsanwaltschaft

  10. Und wenn sich da jemand geirrt hat? Oder dass das Kurznachrichtenmedium mal wieder schneller im Hacken war als der Hüttenkäse zwischen den Ohren hinterherschwabbeln konnte?
    Entscheiden werden die Gerichte, die setzen wir mal aus Erfahrung ins Plural . Dazwischen gibt es sicher viel mediales Rabbäh, was Klicks und Werbeeinnahmen bringt.

    Aber als OB kann man ihn abschminken, ist jedenfalls meine Prognose.

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