Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) darf sich weiterhin „familiengerechte Hochschule“ nennen: Bereits zum fünften Mal in Folge wurde der Universität das gleichnamige Zertifikat verliehen – ein Beleg für die nachhaltige Verankerung familienfreundlicher Studien- und Arbeitsbedingungen. Die feierliche Übergabe des Zertifikats fand am gestrigen Dienstag in Berlin statt. Rektorin Prof. Dr. Claudia Becker nahm die Auszeichnung aus den Händen von Mareike Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, entgegen.
Seit 2009 trägt die MLU das Gütesiegel, das vom audit familiengerechte hochschule verliehen wird – einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Die aktuelle Auszeichnung erfolgte im Rahmen des sogenannten Dialogverfahrens, das ausschließlich solchen Hochschulen offensteht, die das Audit seit mindestens neun Jahren durchlaufen haben. Die Universität hatte sich diesem anspruchsvollen Verfahren nach den erfolgreichen Re-Auditierungen 2012 und 2015 sowie dem ersten Dialogverfahren 2018 erneut gestellt.
„Das Zertifikat ist Anerkennung und Ansporn zugleich“, betonte Rektorin Claudia Becker. „Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie, Studium, Forschung und Beruf weiterhin aktiv gestalten – und zwar als gesamtuniversitäre Aufgabe.“
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen fünf strategische Handlungsfelder: familiengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen, lebensphasenorientierte Personalentwicklung, eine nachhaltige strukturelle Verankerung innerhalb der Organisation, durchgängige Familienfreundlichkeit in allen Bereichen sowie ein umfangreicher Service für Angehörige mit Familienaufgaben.
Das Audit fungiert dabei als strategisches Managementinstrument: Es analysiert nicht nur den Status quo, sondern hilft, neue Zielvereinbarungen zu definieren und konkrete Schritte zur Verbesserung zu verankern. Getragen wird das Audit durch die berufundfamilie Service GmbH, unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Karin Prien. In drei Jahren steht der nächste Dialogprozess an – als erneuter Beleg für die Verbindlichkeit des Anspruchs.