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Uneheliche Kinder: tausende Eltern erklären ihre Sorge vor Jugendämtern

Im Laufe des Jahres 2016 bearbeiteten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 8 541 Sorgeerklärungen. Dabei handelt es sich um die Beurkundung der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern. 8 404 Sorgeerklärungen wurden von beiden Elternteilen abgegeben und 137 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Dies teilte das Statistische Landesamt mit.

 

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