Innenministerin Zieschang: Erfolgsmodell soll dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden
In der Not zählt jede Minute. Doch nicht immer kann ein Notarzt sofort vor Ort sein. Mit einem innovativen Modellprojekt testet Sachsen-Anhalt seit Oktober 2024 den Einsatz sogenannter Telenotärzte – mit großem Erfolg. In den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Saalekreis und in der Stadt Halle wurden seit Projektstart mehr als 500 Telenotarzteinsätze registriert. Die Zwischenbilanz: In über 92 Prozent der Fälle wurde der digitale Arztkontakt als hilfreich oder sehr hilfreich eingeschätzt.
„Die ersten Erfahrungen zeigen deutlich, dass der Telenotarzt zu einer Stärkung des Rettungsdienstes führt“, betonte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Der Telenotarzt könne zeitgleich zu mehreren Einsätzen zugeschaltet werden und sei so ein wertvoller Baustein zur Entlastung des Notarztsystems, insbesondere im ländlichen Raum.
Rettung digital: Wie funktioniert ein Telenotarzt?
Der Telenotarzt sitzt in einer Leitstelle und wird von Notfallsanitätern über ein gesichertes System per Video- oder Audioverbindung hinzugezogen. Per Live-Übertragung erhält er Zugang zu Vitaldaten, kann den Zustand des Patienten beurteilen und medizinische Entscheidungen mit dem Rettungsteam vor Ort abstimmen – etwa zur Medikamentengabe, Transportentscheidung oder Dosierungshilfe.
In rund 98,5 Prozent der Fälle funktionierte die digitale Verbindung reibungslos. In seltenen Ausnahmen griff man auf klassische Telefonie zurück.
Lob aus dem Saalekreis
Auch Hartmut Handschak, Landrat des Saalekreises, würdigt das Projekt: „Mit der Etablierung von Telenotärzten erfahren Notfallsanitäter wie auch Notärzte eine willkommene Unterstützung. Ich danke besonders den Ärztlichen Leitern der drei beteiligten Kommunen, die dieses Projekt aus eigener Initiative angestoßen haben.“
Ein besonderer Dank ging an Dr. Stefani, der als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst zugleich im Krankenhaus tätig ist und das Projekt mit vorangetrieben hat.
Ein Modell mit Zukunft
Hintergrund des Projekts ist die 2021 im Landesgesetz verankerte Innovationsklausel, die neue Konzepte im Rettungswesen rechtssicher erproben lässt. Das Projekt ist zunächst auf zwei Jahre angelegt – mit Option auf Verlängerung. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung landesweit zu verbessern, ohne die knappen personellen Ressourcen weiter zu strapazieren.
Innenministerin Zieschang kündigte an, den Telenotarzt dauerhaft im Rettungsdienstgesetz zu verankern: „Die bisherigen Ergebnisse sprechen für sich. Die landesweite Einführung ist der logische nächste Schritt.“
In den drei Testregionen stehen 52 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge bereit – sie versorgen zusammen rund 560.000 Einwohner.
Fazit: Wenn Technologie Leben rettet
Das Telenotarzt-Modell bringt nicht nur medizinischen Fortschritt, sondern auch organisatorische Entlastung. Es ist ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung nicht ersetzt, sondern unterstützt – und wie sich neue Wege auch im Krisenmoment bewähren. Die Vision: Ein flächendeckender Rettungsdienst, der nicht an Fahrzeiten, sondern an Verbindungsgeschwindigkeit misst.