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Telefonische Krankschreibung auf dem Prüfstand

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Frage aufgeworfen, ob sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu häufig krankmelden und in diesem Zusammenhang die telefonische Krankschreibung infrage gestellt. Man müsse darüber sprechen, wie Anreize geschaffen werden könnten, damit Menschen ihrer Beschäftigung nachgingen.

In Deutschland besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe durch den Arbeitgeber, in der Regel für bis zu sechs Wochen pro Jahr. Danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld. Ziel müsse es sein, so Merz, die volkswirtschaftliche Leistung insgesamt zu steigern. Die Diskussion um die telefonische Krankschreibung ist damit Teil einer größeren Debatte über Arbeitsmoral und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Was bedeutet die telefonische Krankschreibung?

Seit dem 7. Dezember 2023 ist es möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unter bestimmten Voraussetzungen telefonisch zu erhalten. Die Regelung wurde im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz verankert. Ziel war es, Arztpraxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Praxisbesuche zu vermeiden.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann nach einer telefonischen Anamnese erfolgen, sofern es sich um eine leichte Erkrankung ohne schwere Symptomatik handelt. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient in der jeweiligen Praxis bereits bekannt ist. Die erstmalige Krankschreibung darf dabei höchstens fünf Kalendertage umfassen. Ob eine telefonische Bescheinigung ausreicht oder eine Untersuchung per Video beziehungsweise ein persönlicher Termin erforderlich ist, liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des Arztes. Der direkte Arzt-Patienten-Kontakt bleibt weiterhin der Regelfall.

Statistische Perspektive: Hoher, aber stabiler Krankenstand

Nach einer Auswertung der DAK-Gesundheit lag der Krankenstand 2025 bei 5,4 Prozent. Im Durchschnitt waren also 54 von 1.000 Beschäftigten pro Tag krankgeschrieben. Die durchschnittliche Dauer betrug 19,5 Kalendertage. Das Statistisches Bundesamt weist für 2024 durchschnittlich 14,8 krankgemeldete Arbeitstage pro Beschäftigtem aus, etwas weniger als im Vorjahr. Der Unterschied erklärt sich unter anderem dadurch, dass die DAK mit Kalendertagen rechnet, das Bundesamt mit Werktagen. Eine Studie der AOK verweist auf Atemwegserkrankungen sowie einen stetigen Anstieg psychisch bedingter AU-Fälle als Treiber.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im oberen Mittelfeld. Laut einer Auswertung des Iges-Instituts auf Basis des „European Labour Force Survey“ betrug der krankheitsbedingte Arbeitszeitausfall 2023 in Deutschland 6,8 Prozent, ähnlich wie in Belgien oder Schweden. Höhere Werte verzeichnete Norwegen, niedrigere unter anderem Malta, Bulgarien und Griechenland.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft bezifferte die Lohnfortzahlungskosten 2024 auf rund 82 Milliarden Euro. Innerhalb von drei Jahren seien die Aufwendungen um zehn Milliarden Euro gestiegen.

Pro-Argumente: Entlastung, Infektionsschutz und begrenzte Bedeutung

1. Gesundheits- und Infektionsschutz

Ein zentrales Argument ist der Infektionsschutz. Wer mit einer leichten Atemwegserkrankung zu Hause bleiben kann, ohne ein Wartezimmer aufzusuchen, senkt das Risiko, andere Patientinnen und Patienten anzustecken. Auch im öffentlichen Raum können potenziell Ansteckungen reduziert werden.

2. Entlastung der Arztpraxen

Hausarztpraxen arbeiten vielerorts an der Kapazitätsgrenze. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgungsdichte rückläufig. Würde der verpflichtende Praxisbesuch wieder eingeführt, müssten auch Patientinnen und Patienten mit leichten Erkältungen persönlich erscheinen, mit unmittelbaren Folgen für das ambulante Versorgungssystem.

Der Hausärzteverband warnt daher vor einer Abschaffung. Der Vorsitzende Markus Beier bezeichnete die telefonische Krankschreibung als bewährtes Instrument zum Bürokratieabbau. Wer sie abschaffe, trage die Verantwortung dafür, dass sich wieder zahlreiche Erkrankte unnötig in Praxen begeben müssten.

3. Vermeidung von Präsentismus

Arbeitsmediziner verweisen auf das Phänomen des Präsentismus: Wenn die Hürde zur Krankmeldung steigt, erscheinen mehr Beschäftigte trotz Krankheit am Arbeitsplatz. Dies kann zu Produktivitätsverlusten, verschleppten Erkrankungen und Ansteckungen führen. In der Fachliteratur werden diese Folgekosten teilweise als ebenso hoch oder höher eingeschätzt als krankheitsbedingte Fehlzeiten. Grünen-Chefin Franziska Brantner betonte, wirtschaftlich müsse zwar mehr gearbeitet werden, entscheidend seien jedoch gute Rahmenbedingungen wie verlässliche Kinderbetreuung.

4. Geringer Anteil an Gesamtkrankschreibungen

Empirische Daten sprechen dafür, dass die telefonische Krankschreibung nur einen geringen Anteil am Gesamtgeschehen hat. Laut dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung machten telefonische AUs im Oktober 2025 rund 0,9 Prozent aller Fälle aus. Die Auswertung kommt zu dem Schluss, dass ihr Anteil zwischen 0,8 und 1,2 Prozent liege und damit für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle von geringer Bedeutung sei. Auch eine Studie der AOK sieht keine Anzeichen für systematischen Missbrauch. Drei von vier befragten Beschäftigten bewerteten das Instrument als sinnvoll oder sehr sinnvoll.

Contra-Argumente: Missbrauchsrisiken und Zweifel an der Diagnosequalität

1. Missbrauchsgefahr

Kritiker sehen in der telefonischen Krankschreibung eine niedrigere Hemmschwelle für Krankmeldungen. Der CDU-Parteitagsantrag argumentiert mit der sogenannten „Bettkantenentscheidung“: Je einfacher eine AU zu erhalten sei, desto eher falle die morgendliche Entscheidung zugunsten einer Krankmeldung aus.

Auch Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, äußerte Zweifel. Eine Beurteilung allein am Telefon lade „natürlich“ zum Missbrauch ein. Ob jemand wirklich arbeitsunfähig sei, lasse sich ohne persönliche Untersuchung schwer zuverlässig einschätzen.

Gewerkschaften und die Partei Die Linke weisen den Vorwurf zurück, Beschäftigte meldeten sich leichtfertig krank. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi warnte vor einem Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmern. Auch Janis Ehling, Linken-Bundesgeschäftsführer, kritisierte, man solle eher über Überlastung, Personalmangel und belastende Arbeitsbedingungen sprechen. Der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach sich ebenfalls gegen eine Abschaffung aus. Eine Verbesserung des Krankenstands lasse sich eher durch Prävention, etwa Früherkennung und gesundheitspolitische Maßnahmen erreichen als durch „Gängelei der Kranken“.

2. Medizinische Genauigkeit und Folgeeffekte

Kritisch diskutiert werden mögliche Fehleinschätzungen bei der Fernbeurteilung. Unklar ist, ob sich langfristig Auswirkungen auf Diagnostikqualität, Fehlerquoten oder Wiederholungsuntersuchungen zeigen könnten.

Zudem muss auf potenzielle Ungleichheiten verwiesen werden: Nicht alle Patientinnen und Patienten verfügen über denselben Zugang zu Technik oder kommunizieren Symptome gleich präzise.

3. Politische Forderungen nach Korrekturen

Union und Arbeitgeberverbände fordern seit Längerem Veränderungen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist jedoch nicht von einer Abschaffung, sondern von einer Anpassung die Rede. Missbrauch solle künftig ausgeschlossen werden, etwa durch den Ausschluss von Online-Krankschreibungen über private Plattformen.

Ausblick: Ursachenforschung und neue Modelle

DAK-Chef Andreas Storm sieht den Krankenstand auf einem erhöhten Niveau stabilisiert. Er fordert eine fundierte Ursachenforschung und regt einen Gipfel im Kanzleramt an, bei dem Arbeitgeber, Gewerkschaften, Ärzte und Krankenkassen gemeinsam Lösungswege erarbeiten.

Ein möglicher Ansatz sei die Einführung einer Teilkrankschreibung bei bestimmten Erkrankungen – also eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit statt vollständiger Arbeitsunfähigkeit.

Die Debatte um die telefonische Krankschreibung berührt damit grundlegende Fragen: Wie lässt sich Missbrauch verhindern, ohne sinnvolle Entlastungen zurückzunehmen? Welche Rolle spielen statistische Effekte, Arbeitsbedingungen und Prävention? Und wie kann ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und gesundheitlichem Schutz gelingen? Eine abschließende Antwort steht bislang aus.

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