In einer Reaktion auf die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt äußerte sich Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand enttäuscht über das Gerichtsurteil, welches seine Suspendierung weiterhin aufrechterhält.
Wiegand äußerte seine Kritik an der Begründung des Gerichts und argumentierte, dass auch die vor Gericht nachgeschobenen Vorwürfe keine Suspendierung rechtfertigen würden. Zeugenaussagen und Stellungnahmen von Stadträten hätten demnach bestätigt, dass der Dienstbetrieb nicht erheblich gestört sei, wie vom Oberverwaltungsgericht behauptet. Die von ihm beantragte mündliche Anhörung von Zeugen sei vom Gericht zudem abgelehnt worden.
Der suspendierte OB warf dem Gericht vor, mit seiner Entscheidung dem Landesverwaltungsamt einen „Freibrief“ für Suspendierungen aufgrund von bloßen Behauptungen zu geben. Er betonte, dass die andauernden Ermittlungen als Grund für seine Suspendierung inakzeptabel seien.
Nach Wiegands Meinung stünden hinter den juristischen Auseinandersetzungen eindeutig politische Motive, nämlich die Verzögerung des Verfahrens bis zum Ende seiner Amtszeit. Er kündigte daher an, einen erneuten Antrag an die Verwaltungsgerichte zu stellen, um rechtlich gegen die Suspendierung vorzugehen.
26 comments on “Streit um Suspendierung: OB Wiegand kritisiert neuesten Gerichtsbeschluss scharf”
Die Enttäuschung ist nachvollziehbar, gerade wenn jemand so von sich überzeugt ist.
Dem Gericht Willkür vorzuwerfen ist ein Hammer. Bestimmt ist er in der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Schublade „rechtsextrem“ gelandet.
Von Willkür steht da aber nichts.
Der suspendierte OB warf dem Gericht vor, mit seiner Entscheidung dem Landesverwaltungsamt einen „Freibrief“ für Suspendierungen aufgrund von bloßen Behauptungen zu geben.
Rugby schrieb: „Wenn das Landesverwaltungsamt in einträchtiger Zusammenarbeit mit dem Oberverwaltungsgericht die Ergebnisse von Wahlen kippen kann, dann stimmt irgend etwas mit der Gewaltenteilung nicht.“
Rugby schrieb:“ Rugby schrieb: „Wenn das Landesverwaltungsamt in einträchtiger Zusammenarbeit mit dem Oberverwaltungsgericht die Ergebnisse von Wahlen kippen kann, dann stimmt irgend etwas mit der Gewaltenteilung nicht.“
Dann stimmt vielleicht mit Deiner Vorstellung von Gewaltenteilung etwas nicht.
Werden hier Kommentare manipuliert?
Ja, versehentlich, wurde rückgängig gemacht.
Und nochmal verschlimmbessert, ich bin hier raus. Man kann ja bei Halle Transparenz e.V. (der Name ist in diesem Zusammenhang schon Hohn) nicht sicher sein, ob einem die Worte im Mund verdreht werden.
Hier müßte eher das Willkürverbot greifen. Ein demokratisches Wahlergebniss wird auf Wunsch einer Dame bis zur Unkenntlichkeit verzerrt!
Eine einzene Dame? wer ist diese böse Fee ?
Kampagnen gegen Parteilose Oberbürgermeister sind ja nichts Halle exklusives:
https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/nordhausen/oberbuergermeister-wahl-in-nordhausen-jendricke-haelt-an-verfahren-um-amtsenthebung-gegen-buchmann-fest-id239665807.html
Aber irgendwie untergräbt auffällig häufig die SPD die Demokratie. Die Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung hat wohl nicht unrecht.
Bezahlschranke. Nehme an, Du hast den Artikel auch nicht gelesen, aber trotzdem verlinkt? Weil Dir die Überschrift schon vollkommen ausreicht?
Artikel gelesen, war zumindest Anfangs noch frei. Findet man noch frei auf Archivseiten.
Er soll wohl angeblich u.a. die SPD Kandidatin gemobbt haben. Die SPD versucht in los zu werden, bis jetzt zum Glück nicht funktioniert. Aber mal sehen ob es dann Neuwahlen gibt, dann wirds wohl eng mit Alternativen für die Alternative.
Der Erfinder des Zufallgenerators überlässt nix dem Zufall.
Ach wie herrlich!
Trotzdem sollte diese Hängepartie beendet werden.
„Trotzdem sollte diese Hängepartie beendet werden.“
Stimmt, der OB sollte wieder ins Amt kommen. Natürlich schwer wenn der arme Stadtrat mit Verwaltungsrecht „geknüppelt“ wird und vernünftig arbeiten muss aber das Opfer nehmen wir gerne in kauf.
Nix Idee schrieb: „Natürlich schwer wenn der arme Stadtrat mit Verwaltungsrecht „geknüppelt“ wird“
Recht „knüppelt“ nicht. Gesetze gelten für Alle, auch Politiker sind nicht darüber erhaben. Du kannst aber gerne hier versuchen, juristisch gegen die Gerichtsentscheidungen zu argumentieren. Aber die Feststellung, ein Oberbpürgermeister müsse wieder „ordentlich arbeiten können“ ist kein juristisches Argument.
Rechtschaffenheit ist altmodisch.
Ein OB ohne Diszi is wie ein Schotte ohne Whiskey.
hei-wu, das Recht nicht knüppelt musst Du mir nicht sagen:
https://hallespektrum.de/nachrichten/politik/interview-mit-detlef-wend-zur-abwahlinitiative-bernd-wiegand/393765/
Was ist falsch an dieser Aussage?:
„Für Straftaten ist der Staatsanwalt zuständig, für Disziplinarverfahren das Landesverwaltungsamt.
Und für die politisch-gesellschaftliche Dimension ist der Stadtrat zuständig z.B. mit einem Antrag auf Abwahl des OB, womit er den Hallensern die Entscheidung über ihr Stadtoberhaupt in die Hände legt. Der Abwahlantrag ist der Versuch einer politischen Aufarbeitung des Fehlverhaltens unseres OB innerhalb der Stadtgesellschaft“.
Detlef Wend trennt hier ganz klar die verschiedenen Ebenen. Manche Wiegand-Fans bringen das immer wieder gerne durcheinander.
„Der gewählte Stadtrat soll mittels demokratisch ausgehandelter Beschlüsse die Geschicke unserer Stadt lenken. Der OB versucht, wo es geht, den Stadtrat außen vor zu lassen. Dabei ist ihm jedes Mittel recht. Legal versucht er mit dem Verwaltungsrecht uns zu knüppeln, sprich in Widerspruch zu unseren Beschlüssen zu gehen. Das gelingt ihm teilweise gut.“
„Legal versucht er mit dem Verwaltungsrecht uns zu knüppeln,“
Diese Formulierung ist m.E. dann nicht korrekt.
Das lag öfter (aber nicht immer) daran, dass ER penibel zwischen eigenem Wirkungskreis (Stadtrat) und übertragenem Wirkungskreis (OB), z. B. Verkehrsrecht, unterschieden hat. Hat seine geliebte Vorgängerin in de Regel nicht getan, konnte (kannte) sie vlt. auch nicht.
Allerdings hätte er bei halbwegs plausiblen Wünschen auch mal sagen können: „Beschluss ist nicht, aber ich kümmere mich drum oder lasse prüfen, oder …“
War/ist aber mit SEINEM Ego nicht vereinbar.
Gern hat er aber sein geliebtes Ordnungsrecht (Gefahrenabwehr) ausgewalzt (z. B. Deichbau), wo zweifelsfrei Fachgesetze greifen.
Und mit dem Tarifrecht hat er es auch nicht so genau genommen.
Und mit dem Tarifrecht hat er es auch nicht so genau genommen.“
schon Daggi kaufte sich mi dem Bruch des Tarifrechtes ihre >Mehrheiten, daher die vielenAltlasten
Das rechtfertigt allerdings gar nichts.